News
Awo kritisiert Blockadehaltung des bpa
Die Arbeiterwohlfahrt kritisert die ablehnende Haltung des bpa gegenüber allgemeingültigen Tarifverträgen in der Pflege. Der bpa-Arbeitgeberverband stellte am 27. März in Berlin ein Gutachten vor, dass die Verfassungsrechtlichkeit flächendeckender Tarifverträge in Frage stellt.

Flächendeckende Tarifverträge seien verfassungsrechtlich bedenklich, erklärt der bpa in einem Gutachten.
Foto: Adobe Stock/billionphotos.com
Eingriffe des Staates in die Tarifautonomie seien nur zu begründen, wenn damit unfairer Wettbewerb, etwa durch Lohndumping, unterbunden werde, heißt es in dem Gutachten. Die bereits stark regulierte Pflegebranche unterscheide sich von anderen Wirtschaftszweigen. Ein zusätzlicher Eingriff zur Regulierung der Löhne sei gravierend und stoße daher auf verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Präsident des bpa-Arbeitgeberverbandes, der frühere Wirtschaftsminister und FDP-Politiker Rainer Brüderle, sagte, in der Pflegebranche gebe es keinen Wettbewerb über Lohndumping, sondern einen Wettbewerb um Arbeitskräfte. Weitere Regulierungen seien überflüssig.
Der Awo-Bundesvorsitzende, Wolfgang Stadler, erklärt dazu, dass ein ähnliches Gutachten der Awo aus dem Jahre 2016 keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken zu Tage gebracht hatte. Das Gutachten der privaten Anbieter werde derzeit noch rechtlich geprüft. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung kurz vor der Feststellung allgemeiner Tarifverträge durch die Politik könne als Versuch der Privaten gesehen werden, "eine intransparente und ungerechte Lohnpolitik weiterführen zu können."
"Letztendlich wird der Fachkräftemangel auch die privaten Anbieter zu einer besseren Bezahlung ihrer Fachkräfte zwingen", so Stadler.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren