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BAGSO: Frühzeitige Pflegeberatung muss ermöglicht werden

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat sich in einer Stellungnahme gegenüber dem GKV zu der Richtlinie geäußert und konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Pflegeberatung gemacht. Das teilte die BAGSO auf Nachfrage der Zeitschrift Häusliche Pflege mit.

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BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering Foto: BAGSO

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat die Richtlinie vorgelegt, die die Rahmenbedingungen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI festlegt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert, dass mit der Richtlinie der Spielraum, den das Gesetz ermöglicht, voll ausgeschöpft wird. Nach Ansicht der BAGSO muss der Personenkreis, der Beratung in Anspruch nehmen kann, dringend weiter gefasst werden. Nicht nur Personen, die bereits einen Antrag auf Leistungen aus dem SGB XI gestellt haben, sollten Anspruch auf Beratung haben, sondern auch diejenigen, bei denen eine Pflegesituation absehbar ist. Gerade am Anfang einer Pflegebedürftigkeit stellen sich den Betroffenen zahlreiche Fragen. Es müssen frühzeitig breite Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung stehen, um häusliche Pflegesituationen angemessen vorbereiten zu können – beispielsweise bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitation. Entsprechend des Versorgungsziels "ambulant vor stationär", muss alles dafür getan werden, dass die Bedürfnisse der betroffenen Familien nach Beratung berücksichtigt werden.

"Wichtige Chance verspielt"

Eine wichtige Chance der Neuregelung wird nach Ansicht der BAGSO zudem verspielt, wenn die Beratung nicht bei den Betroffenen zuhause stattfindet. Die Beratung vor Ort bietet die Chance, die Lebenslage und Gesamtsituation besser einzuschätzen, die Wohnsituation und die Beschaffenheit des Wohnumfeldes einzubeziehen und notwendige Anpassungen sowie die Hilfsmittelversorgung für ein Weiterleben in der vertrauten Umgebung anzustoßen. Daher ist die Beratung zu Hause als Regelfall vorzusehen.

"Die Betroffenen selbst müssen entscheiden können, wann sie die Beratung benötigen. Also auch, bevor Pflegebedürftigkeit geprüft oder festgestellt ist – so wie es das Gesetz auch ermöglicht. Darauf soll offensiv hingewiesen werden, auch auf die freie Wahl, diese Pflegeberatung zuhause durchzuführen", sagt BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering.

Angestoßen hatte die Diskussion zur der Richtlinie der Düsseldorfer Pflegerechts-Professor Utz Krahmer in einem Interview in der Juni-Ausgabe der Zeitschrif Häusliche Pflege. Darin hatte der Wissenschaftler Änderungen angemahnt.