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Bauausschuss genehmigt zweiten Heizkostenzuschuss

Der Bauausschuss hat am 19. Oktober einstimmig einen zweiten Heizkostenzuschuss für Geringerverdiener gebilligt.  Der Gesetzentwurf räumt außerdem Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit ein, vorgezogene Neuverhandlungen mit den Pflegekassen zu führen, falls die Energiekosten sich in „unvorhergesehenem Ausmaß“ ändern. 

Bild: Adobe Stock/Maksym Yemelyanov Ein neuer Gesetzentwurf soll Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit geben, bei Neuverhandlungen mit den Pflegekassen vorzuziehen, falls die Energiekosten sich in "unvorhergesehenem Ausmaß" ändern.

Die Bundesregierung hatte dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch (20/3884) vorgelegt, über den der Bundestag am 20. Oktober auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses in geänderter Form abstimmt. Laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP soll im Gesetz nun klargestellt werden, was unter einer unvorhersehbaren Änderung der Energiekosten verstanden werden soll: zum einen eine „erhebliche Abweichung der tatsächlichen Bewohnerstruktur“, zum anderen eine „erhebliche Änderung der Energieaufwendungen“. Eine Vertreterin der Linksfraktion kritisierte, dass diese Definition noch immer nicht ausreiche, um Klarheit über die Zulässigkeit von Neuverhandlungen zu schaffen.