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Bayerischer Landtag verabschiedet Teilhabegesetz

Die Abgeordneten des bayerischen Landtags haben das Teilhabegesetz I beschlossen. Damit werde die Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern neu gestaltet, so die Landesregierung. Durch das Gesetz werden Vorgaben der Vereinten Nationen umgesetzt.

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In Bayern wird mit dem Teilhabegesetz I die Zukunft der Behindertenhilfe neu gestaltet. Foto: epd-Bild/ Werner Krüper

"Kein anderes Bundesland hat einen so umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess durchgeführt. Und kein Bundesland ist in der Umsetzung so weit fortgeschritten. Nach der durch das Bundesteilhabegesetz wichtigen Weichenstellung weg von der Fürsorge hin zur selbstbestimmten Teilhabe schreiten wir auf diesem Weg zügig voran.Deshalb bin ich stolz darauf, dass das Teilhabegesetz I beschlossen wurde", erklärte Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger.

bpa lobt Landesgesetz

Das verabschiedete Gesetz setze die Vorgaben der Vereinten Nationen für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen lebensnah um, lobt der bayerische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) Kai A. Kasri. Konkret begrüßt der bpa die Bündelung der Zuständigkeiten. Leistungen sollen künftig nahezu aus einer Hand erbracht und zeitintensive Zuständigkeitskonflikte vermieden werden.bpa-Landesbeauftragter Fritz Habel fordert eine praxistaugliche Gestaltung der künftigen Bedarfsermittlung in einer einheitlichen Version für ganz Bayern. Hier dürfe es keine unterschiedliche Handhabung in einzelnen Regierungsbezirken geben.