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Bessere Vergütung von Beratungseinsätzen
Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen erhalten seit dem 1. Februar 2019 mehr Geld für Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI. Die vom Gesetzgeber gesetzte Höchstpreisgrenze fiel zum Jahresende. Deshalb wurde in NRW neu verhandelt.

Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen erhalten jetzt mehr Geld für Beratungseinsätze.
Foto: Werner Krüper
Chistoph Treiss, Geschäftsführer des Landesverbands freie ambulante Krankenpflege NRW (LfK), war an den Verhandlungen beteiligt. Sein Fazit: "Das Verhandlungsergebnis kann sich sehen lassen." Grob könne jetzt von rund 70 bis 75 Euro pro Beratungsgespräch ausgegangen werden. Das sei eine deutliche Steigerung, so Treiss.
Zuvor vergüteten die Pflegekassen die viertel- und halbjährigen Beratungsgespräche mit 22 beziehungsweise 32 Euro. Der neue Schlüssel bei der Vergütung sei der Punktwert des Pflegedienstes, multipliziert mit einer Punktmenge von 1.350. Im Ergebnis sei zudem der Wegeaufwand bereits enthalten.
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