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Bezirk Oberbayern übernimmt ambulante Leistungen
Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege sowie für alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2 vom Landkreis Fürstenfeldbruck auf den Bezirk Oberbayern über.

Ursula Mennel, Leiterin des neu gegründeten Referats Ambulante Pflege im Bezirk Oberbayern, Bezirkstagspräsident Josef Mederer, Landrat Thomas Karmasin, Monika Melzer, stv. Leitung des Sozialamtes, Anita Lindenmair, Abteilungsleitung Kultur, Soziales und Kommunalwesen und Roland Völk, der Verantwortliche für das seniorenpolitische Gesamtkonzept (v.l.n.r.)
Foto: LRA FFB
"Wir haben uns gut vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen", sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. "Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ist hervorragend; die Übergabe der Akten hat sehr gut geklappt. Ab 1. September bekommen 110 ambulant Pflegebedürftige ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Die Bescheide versenden wir gerade."
"Die Absicht des Gesetzgebers, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu gewähren, ist für die Betroffenen sicherlich vorteilhaft", stellt Landrat Thomas Karmasin fest. "Damit die von den Betroffenen geschätzte und gewohnte Bürgernähe vor Ort erhalten bleibt, werden wir als Landratsamt weiterhin insbesondere durch die Seniorenfachberatung mit Information und Beratung zur Verfügung stehen."
Der Wechsel in der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es legt die Leistungen der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege bei den Bezirken in eine Hand. Ab 1. September 2018 übernimmt der Bezirk Oberbayern deshalb die Sachbearbeitung und die Kosten für die ambulante und teilstationäre Hilfe zur Pflege, die stationären Altenheimfälle und die Leistungen der Grundsicherung, die zeitgleich benötigt werden.
Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen. Mit der ambulanten Pflege übernimmt der Bezirk auch die sogenannten Annexleistungen: beispielsweise neben der schon erwähnten Grundsicherung die hauswirtschaftliche Versorgung und Krankenhilfe. Darüber hinaus übernimmt der Bezirk vom Landkreis auch sämtliche Vorgänge, für die neben der Grundsicherung laufende Eingliederungshilfe gewährt wird, und einige wenige Vorgänge der stationären Hilfe in Altenheimen, nämlich die sogenannten "Rüstigenfälle" ohne Pflegebedürftigkeit. "Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände und des Landkreis- und Städtetages", erklärte Mederer.
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