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bpa Arbeitgeberverband und bpa stellen einheitliche Arbeitsvertragsrichtlinien vor
Mit breiter Zustimmung der Mitgliederversammlung hat die Landesgruppe Niedersachsen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) erstmals verbindliche Arbeitsvertragsrichtlinien auf den Weg gebracht. Damit seien höhere Gehälter für Pflegekräfte sofort möglich, sobald die Kassen die Refinanzierung sicherstellen.

bpa-Präsident Bernd Meurer nimmt die Krankenkassen in die Pflicht. Foto: Holger Göpel
"Wir haben geliefert; ab morgen müssen die Kassen und die Politik erklären, wann sie die höheren Entgelte durch eine Anpassung der Vergütung endlich scharf stellen", erklärte bpa-Präsident Bernd Meurer in Hannover für bpa und bpa Arbeitgeberverband. Die niedersächsischen Pflegeunternehmen stimmten mit tosendem Applaus zu. Die Arbeitsvertragsrichtlinien des bpa Arbeitgeberverbandes sehen auch eine auf Niedersachsen angepasste Vergütungstabelle auf anspruchsvollem Niveau vor. "Damit zeigen wir deutlich, dass auch die privaten Anbieter bereit sind, Gehälter auf dem Niveau einer Arbeitsvertragsrichtlinie zu bezahlen. Wir Privaten liefern damit unseren Teil für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte in Niedersachsen." Nach dem klaren Bekenntnis der bpa-Mitgliedsunternehmen in Niedersachsen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien liege der Ball im Feld der Politik und der Kostenträger, so Meurer.
"Die Kassen haben sich bisher gerne aus der Verantwortung genommen, wenn es darum ging, höhere Löhne in der Altenpflege auch zu refinanzieren." Auch die Landesregierung sei gefragt: Es dürfe nicht sein, dass die Mitgliedseinrichtungen des bpa in Niedersachsen bereit sind, höhere Löhne zu bezahlen, und die Kostenträger ihren Refinanzierungsbeitrag nicht leisten. "Mit diesen Arbeitsvertragsrichtlinien haben alle, die beim Thema Bezahlung bisher mit dem Finger auf die privaten Anbieter gezeigt haben, keine Ausreden mehr. Nach dem bpa müssen nun auch Kostenträger und Politik handeln." Die privaten Pflegearbeitgeber in Niedersachsen übernehmen mit der heutigen deutlichen Zustimmung zu den Arbeitsvertragsrichtlinien die Verantwortung, die ihnen die Soziale Marktwirtschaft zuteilt. Damit bleibt Wettbewerb auf dem Pflegemarkt ohne flächendeckende Einheitslöhne möglich, um die Versorgung von Pflegebedürftigen auf dem flachen Land wie in den Städten gleichermaßen zu sichern. "Höhere Gehälter für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nun nicht zulasten der Pflegebedürftigen und Angehörigen gehen, sondern müssen durch die Kostenträger refinanziert werden", so Meurer. (dpa)
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