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bpa: Pflegedienste als mittelständische Unternehmen müssen Gewinne machen dürfen

Die Vizepräsidentin des bpa, Susanne Pletwoski, fordert marktwirtschaftliches Umdenken. Nur mit erzielten Gewinnen könnten Pflegedienste in Innovationen und Personal investieren.

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bpa-Vizepräsidentin Susanne Pletkowski: Foto: bpa

Die Umsetzung der drei Pflegestärkungsgesetze erforderte einen erheblichen Zeitaufwand, findet Susanne Pletowski, Vizepräsidentin des bpa und Pflegedienst-Inhaberin. Alle Patienten- und Rahmenverträge, Leistungsbeschreibungen und Vergütungsvereinbarungen hätten verändert werden müssen oder seien noch zu verändern. Im Ergebnis seien die ambulante Pflege, ebenso wie die Pflegebedürftigen durch die Leistungserweiterungen in der häuslichen Krankenpflege, durch die Einbeziehung der Betreuung als Regelleistung, die Steigerung der Beträge und insbesondere durch flankierende Tages- und Nachtpflege deutlich gestärkt worden.

Für die Gewinnung von Pflegekräften fehle es aber an der notwendigen Unterstützung. Der bpa habe hierzu auch konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ein Einwanderungsgesetz, beschleunigte Anerkennungsverfahren und erleichterte Umschulungen.
Zudem sei marktwirtschaftliches Umdenken notwendig: Es müsse gesetzlich festgelegt und anerkannt werden, dass mittelständische Unternehmen Gewinne machen müssten, um in Innovation, Personal und damit in die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung investieren zu können.

Diese und weitere Simmen finden Sie in der Ausgabe 1/2018 der Zeitschrift Häusliche Pflege.