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bpa sieht Verbesserungsbedarf beim Digitale-Versorgung-Gesetz
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sieht Verbesserungsbedarf beim Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), dessen Anhörung jetzt stattgefunden hat. bpa-Präsident Bernd Meurer bezeichnet das DVG als "wichtigen Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung, der aber leider deutlich zu kurz ausfällt".

Das Gesetz biete noch Verbesserungspotenzial, so bpa-Präsident Bernd Meurer.
Foto: Jürgen Henkelmann
Erfreulich sei, dass den Pflegeeinrichtungen nun der Einstieg in die Digitalisierung durch Einbeziehung in die Telematik gewährt wird und wie bei den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern die Kosten für Aufbau und Betrieb der Telematik erstattet werden. Gleichzeitig wird ihnen aber der Zugriff auf die elektronische Patientenakte nach wie vor noch nicht eingeräumt. Auch die komplette elektronische Dokumentation und Abrechnung sind nach dem DVG weiter nicht möglich.
Hier muss zügig die notwendige gesetzliche Regelung kommen, um die sinnvolle Anwendung zu ermöglichen, so Meurer. "Das DVG wirkt nicht zu Ende gedacht und schon gar nicht konsequent umgesetzt. Die Arbeit der Pflegekräfte kann weiter nicht auf dem technisch möglichen Niveau stattfinden und wird damit unnötig erschwert. Der bpa fordert deshalb dringend und schnellstmöglich Nachbesserungen, die eine echte digitale Unterstützung ermöglichen", damit Pflegekräfte ressourcenschonender arbeiten können und ihnen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe, nämlich die Versorgung pflegebedürftiger Menschen, bleibt, sagt bpa-Präsident Meurer.
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