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Bremer Bürgerschaft beschließt Novelle des Wohn- und Betreuungsgesetzes

Bremen hat den Schutz von Bewohnern von Pflegeeinrichtungen gestärkt. Eine entsprechende Novelle des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) hat die Bremische Bürgerschaft jetzt verabschiedet.

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Foto: epd-Bild/Werner Krüper

Die Befassung des Gesetzgebers wurde erforderlich, weil das 2010 erstmals in Kraft getretene Gesetz bis Ende dieses Jahres befristet war. Ohne Verlängerung hätte es ab Januar 2018 keine Rechtsgrundlage für ein Einschreiten der Wohn- und Betreuungsaufsicht in den Bremischen Pflegeeinrichtungen gegeben. In diesem Zuge wurde das Gesetz auch novelliert, damit Veränderungen in der Pflegelandschaft berücksichtigt werden können. Unter anderem sind die Prüfrechte der Wohn- und Betreuungsaufsicht auf ambulante Pflegedienste ausgeweitet worden.

Gewaltschutzkonzept ist Pflicht

"Ambulante Pflegedienste sind inzwischen auch in stationären Einrichtungen tätig", erläuterte Senatorin Stahmann. Dort könne die Wohn- und Betreuungsaufsicht künftig auch kontrollieren. Pflegeeinrichtungen sind jetzt auch per Gesetz verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen. Das Gesetz regelt zudem einen Anspruch auf kultursensible Pflege, das Recht, von gleichgeschlechtlichem Personal gepflegt zu werden und den Zugang von Hospizdiensten zu stationären Einrichtungen.