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Bundesrat billigt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

 In seiner ersten Sitzung im neuen Geschäftsjahr hat der Bundesrat abschließend das PflegepersonalStärkungsgesetz (PpSG) passieren lassen.

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Dr. Carola Reimann, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Foto: Tom Figiel

"Mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals kommt die Pflege voran – die Pflege im Krankenhaus wie auch die Altenpflege", sagte die Niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann. Die Niedersächsische Landesregierung bewertet das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals auch hinsichtlich der Regelungen zur Stärkung der Altenpflege grundsätzlich positiv, denn es ist geeignet, kurzfristig eine Verbesserung der angespannten Situation in der Altenpflege herbeizuführen.

"Mir ist bewusst, dass dieses Ziel aktuell nur sehr schwer zu realisieren ist. Auf dem Arbeitsmarkt ist zurzeit nur wenig zusätzliches Personal zu finden. Wir müssen daher unsere Anstrengungen weiter erhöhen, junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern und Menschen, die diesem Beruf den Rücken gekehrt haben, wieder zurückzuholen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die 13.000 Stellen nicht zulasten anderer Bereiche, insbesondere der ambulanten Pflege, besetzt werden", so Reimann.

Als positiv soeht sie die bessere Vergütung der Wegezeiten an. "Besonderes in den ländlichen Regionen ist aufgrund der langen Wege eine angemessene Vergütung der Fahrtzeiten absolut erforderlich", betonte die Ministerin. "Auch begrüße ich es sehr, dass das Gesetz zudem eine Regelung zur Entlastung von Bürokratie im Rahmen der Fahrtkosten vorsieht. So gilt zukünftig für besonders mobilitätseingeschränkte Personengruppen wie z.B. Personen ab dem Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen eine Genehmigungsfiktion für die Fahrt zur ambulanten ärztlichen bzw. fachärztlichen Behandlung. Bislang mussten in jedem Einzelfall die Fahrtkosten bei der Krankenkasse beantragt werden. Die neue Regelung entlastet daher alle Beteiligten".

"Mit den neuen Regelungen des PpSG hat der  Gesetzgeber einen prinzipiellen Webfehler der Pflegeversicherung behoben und einen wichtigen Impuls für die bessere Personalausstattung in den Altenheimen gegeben"  freut sich Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD).

Was ändert sich konkret für die ambulanten Pflegedienste und wie können Sie von diesem neuen Gesetz profitieren? Darüber und über weitere Entwicklungen des Sofortprogramms Pflege, sowie über weitere geplante Änderungen mit dem Terminservcie- und Versorgungsgesetz (geplant zum 01.04.2019) informiert aus aktuellem Anlass die "Häusliche Pflege Konferenz PpSG ambulant"am 11. Dezember im Hotel Steigenberger Graf Zeppelin in Stuttgart.

 Inhalte (Auswahl):

  • Refinanzierung von zusätzlichen Stellen in der stationären und Akutpflege: was bedeutet das für die ambulante Pflege?
  • Vollständige Refinanzierung der Tariflöhne durch alle Kostenträger – Auswirkungen auf die Verhandlungen mit den Kostenträgern
  • Umsetzung einer auskömmlichen Wegstreckenentschädigung – die wesentlichen Inhalte
  • Zuschüsse bis zu 12.000 Euro für Investitionen in die Digitalisierung, Zuschüsse bis zu 7.500 Euro zu Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Leistungsumfang und geplante Umsetzung
  • Neues Terminservice- und Versorgungsgesetz: die geplante Anschlussregelung zur dauerhaften Zulassung von ambulanten Betreuungsdiensten für Sachleistungen der pflegerischen Betreuung sowie der Hilfen bei der Haushaltsführung – Auswirkungen auf den Pflegemarkt ambulant

Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier