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Bundesrat will Leiharbeit in der Pflege einschränken
Die Nutzung von Zeitarbeitskräften in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern soll effektiv eingeschränkt werden, da diese Praxis zunehmend negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen und die Arbeitsbedingungen des Stammpersonals hat. Dies ist die Kernaussage der Entschließung „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“, die der Bundesrat am 2. Februar verabschiedet hat.
In der Entschließung identifiziert der Bundesrat zehn Bereiche, in denen Verbesserungen erforderlich sind, und schlägt vor, Modelle wie Springerpool-Systeme gezielt zu unterstützen, um die Flexibilität ohne zusätzliche Kosten für die Pflegebedürftigen zu erhöhen. Krankenhäuser sollten für die Nutzung von Springerpool-Systemen finanziell unterstützt werden, während für kleinere Pflegeeinrichtungen branchenübergreifende Lösungen angeboten werden sollten.
Die Initiative für diese Vorschläge kam aus Bayern, wo bereits am Vortag der Bundesratssitzung von der dortigen Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach betont wurde, dass Zeitarbeit in der Pflege nur eine Ausnahme darstellen sollte. Die Bundesratsinitiative schlägt vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Zeitarbeitskräfte und Stammpersonal gleichbehandelt werden, Gehaltsobergrenzen für Zeitarbeitsfirmen festzulegen und die finanzielle Beteiligung von Leiharbeitsfirmen an der Pflegeausbildung zu prüfen.
Der Appell richtet sich nun an die Bundesregierung, die über die Umsetzung entscheiden wird, wobei keine verbindlichen Fristen vorgegeben sind. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) unterstützt den Vorschlag eines Gehaltsdeckels für Zeitarbeitsfirmen als Entlastung für Pflegeeinrichtungen, während der Deutsche Pflegerat (DPR) die Bildung von Springerpool-Systemen begrüßt, allerdings mit dem Vorbehalt, dass ausreichend Stammpersonal vorhanden sein muss.
Die gesamte Entschließung finden Sie hier auf der Website des Bundesrates:
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