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Bundesregierung legt achten Bericht zur pflegerischen Versorgung vor
Die Bundesregierung hat ihren achten Bericht zur Pflegeversicherung und zur pflegerischen Versorgung vorgelegt. Die Pflege in Deutschland steht vor enormen Herausforderungen, die durch den demografischen Wandel, die COVID-19-Pandemie und die allgemeine Ressourcenknappheit weiter verschärft wurden.
Der demografische Wandel bleibt die zentrale Herausforderung für die Pflege. „Die Zahl der pflegebedürftigen Personen ist von 2,34 Millionen im Jahr 2009 auf 4,96 Millionen Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI im Jahr 2021 gestiegen. Mit rund 5,2 Millionen pflegebedürftigen Menschen Ende 2023 zeigt sich insbesondere seit Mitte des letzten Jahrzehnts ein Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen, der weit über das allein aus der demografischen Entwicklung erwartbare Maß hinausgeht„, heißt es in dem Bericht.
Besonders betroffen sind die Generationen der sogenannten „Babyboomer“, die zunehmend in ein Alter kommen, in dem sie auf Pflege angewiesen sein werden. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Erwerbstätigen, was nicht nur den Fachkräftemangel verschärft, sondern auch die Finanzierung der Pflegeversicherung unter Druck setzt.
Laut Bericht liegt der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung inzwischen bei 22 Prozent, verglichen mit 15 Prozent im Jahr 1991. Diese Entwicklung erhöht nicht nur den Bedarf an Pflegeleistungen, sondern erfordert auch umfassende Reformen, um die Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung zu sichern.
Maßnahmen für die häusliche Pflege
Im Bereich der häuslichen Pflege seien laut Bundesregierung unterschiedliche Maßnahmen ergriffen worden, um pandemiebedingten Versorgungsengpässen entgegenzuwirken und die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden An- und Zugehörigen zu entlasten. „Zu nennen sind hier die Möglichkeit der Kostenerstattung in Höhe des ambulanten Sachleistungsbetrags, der flexible Einsatz und die zeitliche Erweiterung der Ansparmöglichkeit des Entlastungsbetrags, der erhöhte Leistungsbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die Ausweitung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und des Pflegeunterstützungsgeldes und die Flexibilisierung des Beratungseinsatzes nach § 37 Absatz 3 SGB XI“, heißt es zusammenfassend in dem Papier.
Finanzielle Herausforderungen und Reformbedarf
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als Teilkaskosystem eingeführt. Doch die aktuelle Finanzlage zeigt, dass dieses Modell an seine Grenzen stößt. Neben der demografischen Entwicklung haben auch Leistungsausweitungen in den vergangenen Jahren sowie die COVID-19-Pandemie die Finanzlage erheblich belastet. Allein pandemiebedingte Maßnahmen kosteten die Pflegeversicherung rund 13,2 Milliarden Euro. Zur Stabilisierung wurden der Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte erhöht und kurzfristige Bundeszuschüsse bereitgestellt. Dennoch bleibt die finanzielle Zukunft unsicher.
Fachkräftemangel als Kernproblem
Der Mangel an Pflegekräften bleibt eine der drängendsten Herausforderungen. Die COVID-19-Pandemie hat die ohnehin angespannte Situation weiter verschärft, da viele Pflegekräfte durch hohe Arbeitsbelastung und unzureichende Bedingungen aus dem Beruf ausgestiegen sind. Die Bundesregierung setzt auf eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern: bessere Bezahlung, mehr Ausbildungsplätze, eine verpflichtende Tarifbindung und die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. So wurde ein Gütesiegel für faire Anwerbung etabliert, und auch Pflegehilfskräfte sollen künftig einfacher Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.
Digitalisierung als Hoffnungsträger
Mit der Einführung digitaler Pflegehilfsmittel, der Anbindung an die Telematikinfrastruktur und der Möglichkeit, Beratungen per Videokonferenz durchzuführen, sollen Prozesse effizienter gestaltet und Pflegekräfte entlastet werden. Die Bundesregierung hat zudem eine Digitalisierungsstrategie veröffentlicht, die den Einsatz neuer Technologien in der Pflege weiter fördern soll. „Der Pflegebereich hat als erste Gruppe der nicht approbierten Gesundheitsberufe die Möglichkeit erhalten, die Telematikinfrastruktur umfassend zu nutzen. Dabei wurde der Pflegebereich bei der Finanzierung weitgehend der Ärzteschaft gleichgestellt“, heißt es in dem Bericht.
Resilienz für zukünftige Krisen
Die COVID-19-Pandemie hat die Schwächen des Systems deutlich gemacht, aber auch wichtige Lehren geliefert. Die Regierung habe begonnen, Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenresilienz umzusetzen. Ein Fokus liegt dabei auf dem Umgang mit klimawandelbedingten Herausforderungen wie Hitzewellen und Extremwetterereignissen. Mit einem bundesweiten Hitzeschutzplan sollen Pflegebedürftige besser geschützt werden. Zudem werden Pflegeeinrichtungen aufgefordert, ihre Krisenpläne zu aktualisieren und Sachmittel wie Atemschutzmasken zu bevorraten.
Pflegende Angehörige – Die unverzichtbare Säule
Laut Bericht werden rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, oft mit Unterstützung durch Familie und Freunde. Um diese Angehörigen zu entlasten, wurden finanzielle Hilfen und flexible Leistungsansprüche ausgebaut: „Um die häusliche Pflege weiter zu verbessern, wurde mit dem PUEG ferner die Einführung eines Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege auf den Weg gebracht, die in zwei Stufen erfolgt. Bereits seit dem 1. Januar 2024 gilt diese wesentliche Verbesserung für junge Schwerstpflege- bedürftige der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ab dem 1. Juli 2025 wird dann für alle häuslich versorgten Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 der Gemeinsame Jahresbetrag eingeführt, der flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann und eine Reihe von Vereinfachungen und Verbesserungen mit sich bringt.“
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