News

Bundesregierung will KI-Dokumentation in 70 Prozent aller Pflegeeinrichtungen bis 2028

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat eine weiterentwickelte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgestellt. Ein zentrales Ziel: Die KI-gestützte Dokumentation soll zum Standard in Pflegeeinrichtungen werden und Fachkräfte spürbar entlasten.

Digitale Innovationen müssen laut Gesundheitsministerin Warken noch stärker in den Versorgungsalltag integriert werden. Foto: BMG/Jan Pauls

Laut Bundesgesundheitsministerium sollen bis 2028 mehr als 70 Prozent aller Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen KI-gestützte Dokumentationssysteme aktiv nutzen. Die Strategie sieht vor, dass Künstliche Intelligenz gezielt dort zum Einsatz kommt, wo sie bei der medizinischen und pflegerischen Dokumentation entlastet, die Kommunikation erleichtert oder die Behandlungsqualität verbessert. Für Pflegeeinrichtungen verspricht das Ministerium damit administrative Effizienzgewinne und eine spürbare Entlastung des Personals.

„Digitale Innovationen müssen noch stärker in den Versorgungsalltag integriert werden: Sie entlasten das Personal, erhöhen die Qualität der Behandlung und helfen bei der Navigation und Steuerung durch das Gesundheitssystem“, erklärte Ministerin Warken am 11. Februar 2026 in Berlin. Sie betonte dabei, dass am Ende immer ein Mensch die medizinischen Entscheidungen treffen werde. KI diene lediglich als Unterstützung.

Sichere Testumgebungen und Rechtssicherheit für Pflegeeinrichtungen

Um den Einsatz von KI in der Pflege zu ermöglichen, sollen laut Ministerium künftig sichere Testumgebungen geschaffen werden, in denen Einrichtungen KI-Anwendungen erproben und auf ihre Wirksamkeit bewerten können. Der Datenschutz soll dabei gewahrt bleiben. Für Leistungserbringer – also auch Pflegeheime und ambulante Pflegedienste – steht die Gewährleistung von Rechtssicherheit bei der KI-Nutzung im Fokus der Strategie.

Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) wird laut den Plänen des Ministeriums KI-fähig ausgebaut. Damit sollen Daten besser genutzt und KI-Anwendungen getestet, trainiert und validiert werden können. Bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben unter Nutzung von FDZ-Daten durchgeführt oder initiiert werden.

Elektronische Patientenakte soll zum digitalen Begleiter werden

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll laut Bundesgesundheitsministerium über ihre bisherige Funktion als digitaler Datensatz hinaus zum „digitalen Begleiter“ in der Versorgung weiterentwickelt werden. Geplant ist die Integration weiterer Anwendungen wie digitale Ersteinschätzung, digitale Terminvermittlung und E-Überweisung.

Während derzeit rund vier Millionen Versicherte die ePA aktiv nutzen, strebt das Ministerium bis 2030 eine Nutzerzahl von 20 Millionen an. Der Zugang soll durch niedrigere Authentifizierungs-Hürden erleichtert werden. Noch in diesem Jahr sollen ein digital gestützter Medikationsprozess, Erinnerungsfunktionen für Versicherte und die Ausleitung von Forschungsdaten an das FDZ implementiert werden.

Europäische Vernetzung und stabilere Infrastruktur

Die Strategie sieht vor, das Forschungsdatenzentrum an den neuen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) anzubinden. Damit soll der Zugang zu Gesundheits- und Pflegedaten für grenzüberschreitende Versorgung und Forschung erleichtert werden. Laut Ministerium kommt die europaweite Verfügbarkeit von Daten auch dem Wirtschafts-, Innovations- und Forschungsstandort Deutschland zugute.

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll stabiler und weniger komplex werden, um die Anfälligkeit für Störungen und Ausfälle zu verringern. Geplant sind ein mobiler Zugriff für Leistungserbringer sowie ein digitaler Check-In für Patientinnen und Patienten. Die gematik GmbH erhält laut Ministerium mehr Durchgriffsrechte, damit vereinbarte Standards konsequenter umgesetzt werden.

Gesetzentwurf für erstes Quartal 2026 angekündigt

Noch im ersten Quartal 2026 soll laut Bundesgesundheitsministerium ein Referentenentwurf für ein „Gesetz für digitale Versorgung und den Gesundheitsdatenraum“ vorgestellt werden. Dieses Gesetz soll wesentliche Vorhaben der Strategie aufgreifen und die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung schaffen.

Erste Reaktionen aus der Branche fallen unterdessen verhalten aus: Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB, hat weitere Schritte zur Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich begrüßt. Zugleich kritisierte er, dass die Langzeitpflege bislang nur unzureichend berücksichtigt werde. Angesichts von Fachkräftemangel und hoher Bürokratielast seien praxistaugliche digitale Lösungen dringend erforderlich, die sich in den Arbeitsalltag integrieren lassen. Voraussetzung sei zudem eine verlässliche Refinanzierung von Investitions- und Betriebskosten, IT-Sicherheit sowie Schulungen. Die Langzeitpflege müsse als eigenständiger Sektor von Anfang an einbezogen werden, damit Digitalisierung tatsächlich entlaste und die Versorgung verbessere.