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Bundestag hat das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet
Krankenhäuser und Altenheime bekommen mehr Geld, wenn sie zusätzliche Pflegekräfte einstellen. Auch die Ausbildung wird besser finanziert. Der Bundestag verabschiedete in Berlin das Pflegepersonalstärkungs-Gesetz der Großen Koalition. Es tritt Anfang 2019 in Kraft.

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz hat den Deutschen Bundestag passiert. Foto:. Bundestag/Studio Kohlmeier
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, die Koalition löse ihr Versprechen an alle Pflegekräfte ein, ihren Berufsalltag konkret zu verbessern: "Wir müssen in der Pflege Vertrauen zurückgewinnen", sagte Spahn. Die Opposition kritisierte, die Pflegekräfte, die gebraucht würden, gebe es nicht, und die Altenpflege komme zu kurz. Für den Löwenanteil der zu erwartenden Ausgaben kommen die Krankenkassen auf. Sie finanzieren über ein Sofortprogramm 13.000 zusätzliche Stellen in den Altenheimen. In den Krankenhäusern wird ab 2019 jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle vollständig vergütet, sofern sie unmittelbar der Pflege am Krankenbett dient. Tariferhöhungen werden von diesem Jahr an refinanziert.
Am weitreichendsten ist die Umstellung der Finanzierung zum Jahr 2020. Von da an wird die Pflege am Krankenbett durch ein eigenes Pflegebudget ohne Abzüge finanziert. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein (CSU) sagte, die sei das "Herzstück" des Gesetzes. Die für die Pflege anfallenden Personalkosten würden aus den Fallpauschalen herausgerechnet. Krankenhäuser müssten also nicht mehr an den Pflegekräften sparen, betonte Nüßlein.
Die Grünen und die Linksfraktion begrüßten die Neuregelungen im Krankenhaus. Das Gesetz verstärke aber die Schieflage zwischen Kranken- und Altenpflege. Angesichts eines leer gefegten Arbeitsmarkts sei zu befürchten, dass weitere Pflegekräfte aus der Altenpflege abwandern. (epd)
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