Corona

Corona: Besuch von Pflegeeinrichtungen im Saarland auch mit Selbstauskunft

Für den Besuch medizinischer Einrichtungen im Saarland genügt sei dem 22. Februar auch eine mündliche Selbstauskunft über ein negatives Corona-Testergebnis. Der zugrundeliegende Selbsttest dürfe höchstens 24 Stunden alt sein, erklärte das Gesundheitsministerium jetzt in Saarbrücken. Die Änderung gelte in gleichen Maßen auch für den Testnachweis von Beschäftigten und Betreibern der Einrichtungen.

Wer künftig Pflegeeinrichtungen im Saarland betreten will, braucht ab sofort nur noch eine mündliche Selbstauskunft über ein negatives Corona-Testergebnis zu geben. Foto: Adobe Stock/Chris

Hintergrund seien die sich ändernden Regelungen im Infektionsschutzgesetz ab dem 1. März und insbesondere der Wegfall der Testpflicht sowie die Änderung der Testverordnung des Bundes, hieß es. Man erwarte dadurch zahlreiche Schließungen von Teststationen, da die Refinanzierung der Testkosten auslaufe.

Außerdem würden Beschäftigte in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen von der dreimal wöchentlichen Testpflicht befreit, wenn sie nicht auf Stationen oder in Bereichen mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten eingesetzt seien. Für sie und Beschäftigte in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sei die Testpflicht insgesamt auf einen Test pro Kalenderwoche reduziert worden. “Auch hier ist es möglich einen mündlichen Testnachweis zu erbringen”, hieß es. (dpa)