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Corona: Kabinett beschließt neue Regeln für den Herbst
Bundesweit soll ab Oktober Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen gelten. Das sehen Änderungen zum Entwurf Infektionsschutzgesetzes vor, die das Kabinett am 24. August beschlossen hat.
Nach dem Gesetzentwurf sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. Unabhängig davon sollen Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können. Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.
Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen:
- FFP2-Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal).
- Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.
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