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Die Ernährungsqualität sichern

Das Ernährungskonzept einer Tagespflegeeinrichtung trifft auch Aussagen zum Qualitätsmanagement. Welche Aspekte sollte die Tagespflegeleitung im Rahmen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität entsprechend berücksichtigen?

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Alle Pflege- und Betreuungskräfte benötigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Belehrung zum Infektionsschutz vom Gesundheitsamt, sagt Expertin Jurgschat-Geer in TP.

Foto: Werner Krüper

"Zu den Aspekten der Strukturqualität zählen die Qualifikation und das Wissen der Beschäftigten, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und die materielle Ausstattung", erläutert Heike Jurgschat-Geer, Beraterin im Gesundheitswesen, in der September-Ausgabe der Fachzeitschrift TP. Rechtliche Verpflichtungen würden sich insbesondere aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), aus der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts und aus den Regelungen zum Arbeitsschutz ergeben.

"Alle Pflege- und Betreuungskräfte in der Tagespflege kommen regelmäßig mit Nahrungsmitteln in Berührung und benötigen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Belehrung zum Infektionsschutz vom Gesundheitsamt", so die Expertin. Diese Belehrung ist alle zwei Jahre zu erneuern, müsse aber nicht vom Gesundheitsamt durchgeführt werden. "Der Arbeitgeber kann die Belehrung auch selbst vornehmen."

Weitere Aspekte, die die Tagespflegeleitung noch berücksichtigen sollte, lesen Sie in der September-Ausgabe von TP.