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Entwurf für Angehörigen-Entlastungsgesetz steht
Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden. Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das im Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Angehörige sollen bei der Zuzahlung entlastet werden.
Foto: Werner Krüper
Wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichen, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Euro möglich sein.
Diese Entlastung sei "längst überfällig", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der Sozialverband VdK begrüßte das Gesetz, weil es älteren Menschen aus einer schwierigen Lage hilft, wie Präsidentin Verena Bentele in den Funke-Zeitungen erläuterte. Die Kommunen befürchten aber Belastungen in Milliardenhöhe und pochen auf das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte den Blättern: "Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden."
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
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