News

Erste Reaktionen auf geplantes Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG

Der Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur "Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)" hat geteilte Meinungen hervorgerufen.

-

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sieht das Selbstbestimmungsrecht gefährdet.

Foto: Deutsche Stiftung Patientenschutz

Die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden soll nur noch die absolute Ausnahme sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Redaktion Häusliche Pflege vorliegt. Allein bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres soll sie die Regel bleiben. Für Pflege-WGs sollen die Qualitätsanforderungen massiv steigen. Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen sollen die Beatmungsentwöhnung dagegen besser bezahlt bekommen. Für Menschen, die bereits in der eigenen Häuslichkeit außerklinisch versorgt werden, soll es offenbar einen Bestandsschutz geben.

Der Sozialverband VdK begrüßte Spahns Pläne. "Beatmungs-WGs sind derzeit Heime ohne Heimaufsicht. Niemand weiß, was dort hinter verschlossenen Türen passiert", sagte Präsidentin Verena Bentele. Intensivpflege gehöre in professionelle Einrichtungen mit geprüfter Qualität. Der stellvertretende Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Kassen, Gernot Kiefer, betonte, die Patienten schneller und öfter zum selbstständigen Atmen zu bringen, müsse ein zentrales Anliegen sein. Fehlanreize zu beseitigen, sei daher dringend nötig.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte es überfällig, die Versorgung der 30 000 ambulanten Beatmungspatienten einheitlich zu regeln. Es sei aber zu unterscheiden, ob sie in den eigenen vier Wänden oder einer von 800 Beatmungs-WGs lebten. Wenn Spahn das Leben schwerst kranker Patienten daheim praktisch unterbinden wolle, sei das "ein gravierender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht", warnte Vorstand Eugen Brysch. Ein Drittel der Betroffenen könne nicht von der Beatmung entwöhnt werden. Viele dieser Menschen wollten daher zu Hause versorgt werden und in der gewohnten Umgebung bleiben.
SPD-Fraktionschef Karl Lauterbach sagte, nach diversen Skandalen bestehe dringender Handlungsbedarf. "Es darf nicht sein, dass zu Lasten von Beatmungspatienten exorbitante Gewinne gemacht werden." Spahns Entwurf gehe daher in die richtige Richtung.

"Das ist ein positives Signal für alle Betroffenen. Damit zeigt der Gesundheitsminister, dass er sich aktiv für mehr Qualität in der Versorgung von Versicherten einsetzt", erklärt Dr. Wolfgang Matz, Vorstandsvorsitzender der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Auch der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßte den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Versorgung von Schwerstkranken, die u. a. künstlich beatmet werden, zu verbessern. Es werde ein neuer Leistungsanspruch "Außerklinische Intensivpflege" eingeführt. "Die derzeitige Versorgung in sogenannten ausserklinischen Wohngemeinschaften bietet oft nicht die beste Qualität. Im Sinne der Versicherten und ihrer Angehörigen ist zudem die Begrenzung der Zuzahlungen", sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Doch wie sehen die Reaktionen der zahlreichen Beitreiber von Intensivpflege in Deutschland dazu aus? Schreiben Sie uns unter: asim.loncaric@vincentz.net.

In eigener Sache:

Aus aktuellem Anlass und wegen der Dringlichkeit der Situation für die außerklinische Intensivpflege in Deutschland werden der Gesetzesentwurf sowie das Thema Weaning ganz oben auf der Agenda der nächsten Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege am 20. November in Berlin stehen. Aktuell wird das Konferenzprogramm auf die neue Situation angepasst.

Zudem hat die Redaktion Häusliche Pflege bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angefragt, sich mit den dort anwesenden Pflegedienstbetreibern, Pflegekräften sowie den Betroffenen in den Austausch zu begeben. Weitere Informationen: http://www.vincentz-akademie.de/Ambulantes-Management/6.-Entscheiderkonferenz-Ausserklinische-Intensivpflege

Die Entscheiderkonferenz findet im Rahmen des größten Branchentreffens der außerklinischen Intensivpflege in diesem Jahr statt: dem KAI Kongress 2019. Hier wird der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, den anwesenden Teilnehmern Rede und Antwort stehen. Mehr unter: www.kai-kongress.de