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Führt die Impfpflicht zum Engpass in der Pflege?

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnt vor einem personellen Aderlass als Folge einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Bundesregierung riskiere eine Verschärfung des Fachkräftemangels, sagte er der Passauer Neuen Presse.

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Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Foto: AdobeStock/weyoj

„Damit gerät die professionelle Versorgung schwer kranker und pflegebedürftiger Menschen in Gefahr“, befürchtet der Patientenschützer. Bei zehn Prozent weniger Beschäftigten könnten „200 000 Pflegebedürftige nicht mehr ihrer Würde entsprechend betreut werden“, so seine Vermutung.

Für die Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat sich das Thüringer Gesundheitsministerium mehr Klarheit vom Bund gewünscht. Nach den Regelungen komme den Gesundheitsämtern ein gewisser Ermessensspielraum zu, sagte eine Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums. Dies betreffe unter anderem die Anordnung eines Betretungs- oder Betätigungsverbots für Ungeimpfte in bestimmten Einrichtungen. „Hier wünschen wir uns mehr Klarheit darüber, wie die Gesundheitsämter das umsetzen sollen“, sagte die Sprecherin.

Die Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums sagte, man erhoffe sich vom Bund Informationen darüber, welche Auswirkungen diese Impfpflicht für die betroffenen Branchen haben werde und ob mit zahlreichen Kündigungen von Beschäftigten in diesem Bereich zu rechnen sei. Man wolle gern wissen, ob es Konzepte gebe, dem entgegen zu wirken.