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Geplantes WTG-Änderungsgesetz: Anbieter wünschen sich mehr Verlässlichkeit

Das geplante WTG-Gesetz sorgt seit Monaten in Nordrhein-Westfalen bei den Betreibern von ambulant betreuten Intensivpflege-Wohngemeinschaften für erhebliche Unruhe. Jüngst hatte sich auch der Verband Wohnen in Gemeinschaft (wig) erneut zu Wort gemeldet und vor der neuen Definition des WTG-Änderungsgesetzes gewarnt.

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Die Geschäftsführerin Constanze Wesnigk vom Pflegedienst Busch aus Unna betreibt auch zwei Intensivpflege-WGs. Foto: Oliver Weiße

Auch der Pflegedienst Busch aus Unna betreibt zwei Intensivpflege-WGs am Rande des Ruhrgebiets. Geschäftsführerin Constanze Wesnigk unterstützt das Vorgehen von wig. "Das ist richtig, dass der Verband richtig Alarm macht", so die 30-Jährige gegenüber CAREkonkret. Zwar sei ihr Unternehmen flexibel bei der Frage, ob die WGs selbstbestimmt oder anbieterverantwortet betrieben werden müssten, und gibt damit die Position ihres Unternehmens wieder, das sie gemeinsam mit ihrer Schwester und ihrem Bruder führt.

Wie auf anderer Ebene wünschten sich ambulante Pflegedienste aber mehr Verlässlichkeit vonseiten der Kassen und der Politik, macht Constanze Wesnigk deutlich. Gemeinsam mit ihren Geschwistern habe sie sich jetzt erstmal entschieden, die weiteren Schritte der schwarz-gelben Landesregierung fürs Erste abzuwarten.

wig-Verbandschef Claudius Hasenau hatte die Gesetzes-Novelle jüngst in der Zeitschrift Häusliche Pflege (Ausgabe 8/2018) als Begriffsungetüm bezeichnet. Damit hatte er vielen Betreibern von Intensivpflege-Wohngemeinschaften aus dem Herzen gesprochen.

Tipp: Am 26. September steigt in Berlin die Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft. Dort wird unter anderem auch das WTG Thema sein.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie hier oder schreiben Sie eine E-Mail an veranstaltungen@vincentz.net

Ein Porträt über Constanze Wesnigk und ihren Pflegedienst Busch finden Sie in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege.