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Geplantes WTG-Änderungsgesetz: Kommt Bewegung in die Diskussion?
Seit Monaten sorgt das geplante WTG-Änderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen für Unruhe bei den Betreibern von außerklinischen Intensivpflege-Wohngemeinschaften. Die CDU-FDP-Landesregierung plante bisher, dass diese Einrichtungen quasi den Status einer stationären Einrichtung erhalten. Dagegen laufen die Betreiber Sturm.

Foto: Sebastian Heise/batah.de
Nun scheint es so, dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition sich auf die Betreiber zubewegt, nicht zuletzt offenbar aufgrund zahlreicher Stellungnahmen, unter anderem von der Interessengemeinschaft der Anbieter außerklinischer Intensivpflege NRW (IDA NRW). Dem Zusammenschluss wurde nun offenbar durch die CDU-Landtagsfraktion zugesichert, dass die "Zielgruppe" der Menschen in der außerklinischen Intensivpflege im neuen WTG extra erwähnt wird und nicht als EULA sondern als anbieterverantwortete WG geführt werden darf, heißt es in einem Beitrag auf Facebook, den IDA NRW am Mittwoch veröffentlicht hat.
Jüngst hatten sich Betreiber gegenüber der Redaktion Häusliche Pflege dahingehend geäußert, dass man sich mehr Verlässlichkeit auch vonseiten der Politik wünsche. Der Vorsitzende des Verbands Wohnen in Gemeinschaft (wig), Claudius Hasenau, hatte die geplante Gesetzänderung gar als "Begriffsungetüm" bezeichnet.
Tipp: Am 26. September steht in Berlin die Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft ab. Dort wird unter anderem auch das WTG Thema und seine mögliche bundesweite Ausstrahlung sein.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie hier oder schreiben Sie eine E-Mail an veranstaltungen@vincentz.net
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