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Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen
Die Große Koalition hat am 7. Juni im Rahmen eines größeren Migrationspakets das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz beschlossen. Beruflich qualifiziertes Personal aus Nicht-EU-Ländern soll nun leichter einreisen können und Anerkennungsverfahren sollen vereinfacht werden.

"Wir schaffen mit diesem Gesetz die Voraussetzungen dafür, dass diejenigen Fachkräfte, die unsere Wirtschaft wirklich braucht, gesteuert und geordnet zu uns kommen können", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Bundestag. Das sei eine historische Weichenstellung.
Foto: Henning Schacht
Die sogenannte Vorrangprüfung fällt nach dem neuen Gesetz weg. Zuvor musste stets geklärt werden, ob für eine Stelle nicht doch Personal in Deutschland gefunden werden könnte. Qualifizierende Berufsabschlüsse und die Aussicht auf eine Arbeitsstelle reichen nun für die Einreise aus.
Ähnlich wie Akademiker können Fachkräfte nun für bis zu sechs Monate zur Arbeitssuche einreisen. Vorausgesetzt, sie können ausreichende Deutschkenntnisse und Zeugnisse vorweisen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) zeigte sich über den Beschluss erfreut. "Das ist ein spätes, aber wichtiges Signal an die deutsche Wirtschaft sowie vor allem an die Fachkräfte im Ausland", lobt bpa-Präsident Bernd Meurer. Ähnlich äußerte sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP). Isabell Halletz, Sprecherin der BAGAP, begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes. An einzelnen Stellschrauben sei jedoch noch zu drehen. So dürften Menschen bei der Einwanderung zu Ausbildungs- und Studienzwecken beispielsweise maximal 25 Jahre alt sein. Besonders in den Pflegeberufen sei das ein "fataler Flaschenhals", so Halletz.
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