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Häusliche Pflege kann sich für Rente bezahlt machen

Wer jemanden häuslich pflegt, kann Rentenanwartschaften erwerben. Denn nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund tritt die Rentenversicherungspflicht schon dann ein, wenn die Pflegeperson eine oder mehrere Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad zwei pflegen.

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Foto: epd-Bild/Jens Schulze

Die Voraussetzung: Die Pflege muss insgesamt mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Ob die Pflegeperson versicherungspflichtig sind, prüft die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Diese zahlt dann auch die Beiträge, die die spätere Rente der Pflegeperson erhöhen.(dpa)