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Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beschließen gemeinsamen Prüfdienst für Kranken- und Pflegeversicherung

Die Hansestadt Hamburg sowie die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein richten zum 1. Januar 2018 einen gemeinsamen Prüfdienst für die Kranken- und Pflegeversicherung (PDK-Nord) ein. Die Länder reagieren damit auf die reduzierte Zahl der Krankenkassen durch Fusionen.

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Die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben sich auf einen gemeinsamen Prüfdienst verständigt. Foto: AdobeStock/ Syda Productions (Themenbild)

Standort des neuen gemeinsamen Prüfdienstes wird Hamburg. Der erforderliche Staatsvertrag wurde jetzt von allen drei Ländern ratifiziert. "Die Entscheidung für einen gemeinsamen Prüfdienst fiel bei den vielen Vorteilen, die sich durch die Zusammenarbeit ergeben, nicht schwer. Wir passen damit die Strukturen der Prüfdienste der Entwicklung im Gesundheitswesen an. Insbesondere durch die Fusionen bei den Krankenversicherungen in den letzten Jahren haben sich diese verändert", so Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) sagte, die Zusammenarbeit mit den norddeutschen Ländern funktioniere schon auf vielen Ebenen, wie beispielsweise in der gewerblichen Wirtschaft oder im maritimen Bereich. Mit dem gemeinsamen Prüfdienst werde gezeigt dass man gemeinsam neue Wege auch im Gesundheitsbereich gehen könne. Das sei ein weiterer Schritt zu einer noch stärkeren Länderkooperation, so Glawe.

Schleswig-Holsteins Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg, betonte, dass das gemeinsames Ziel  es sein müsse, dass vorhandene Arbeitskräfte bestmöglich im Interesse der Bürger agieren könnten. Er erwarte, dass alle Beteiligten dazu beitragen.