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Höhere Zuzahlungen für Patienten möglich
Von den mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen seit dem 1. April viele mit einem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen.

Foto: Fotolia/Erwin Wodicka
Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Grund sei das Absenken von so genannten Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen), von dem sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro versprechen. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, könne plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro.
Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner) gehören dazu.
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