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Inhalte der neuen Prüfung

Für die Tagespflege steht die Bekanntgabe der neuen Qualitätsprüfrichtlinie in einer formal genehmigten und verabschiedeten Fassung weiterhin aus. Trotzdem lassen sich anhand der Empfehlungen im Abschlussbericht die relevanten Inhalte der neuen Qualitätsprüfung bereits herausarbeiten.

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Es werden ausschließlich die Qualitätsaspekte geprüft, die im konkreten Einzelfall auch in der Tagespflege relevant sind.

Foto: Werner Krüper

"Die empfohlene Qualitätsprüfung für die Tagespflege stimmt in vielen Bereichen mit den Vorgaben für die stationäre Pflege überein", sagt Heike Jurgschat-Geer in der April-Ausgabe der Fachzeitschrift TP. Allerdings sei bei jedem Gast der Stichprobe zu prüfen, ob überhaupt ein Bedarf besteht und dieser durch die Tagespflege oder andere Personen oder Dienste gedeckt wird. Es würden ausschließlich die Qualitätsaspekte geprüft, die im konkreten Einzelfall auch in der Tagespflege relevant sind. "So wird es beispielsweise nicht viele Gäste geben, die in der Körperpflege durch die Tagespflege unterstützt werden." Bei den zutreffenden Qualitätsaspekten wird das gleiche Qualitäts­niveau der Pflege zugrunde gelegt wie es auch in anderen Versorgungsformen erwartet wird. Das beinhaltet vor allem die aktivierende Pflege und Betreuung sowie die Umsetzung der Expertenstandards.

Der Beitrag "Empfohlene Inhalte der neuen Qualitätsprüfung" beschäftigt sich ausführlich mit den Inhalten der einzelnen Qualitätsbereiche. Zur aktuellen Ausgabe von TP geht es hier.