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Kehrtwende: Landespflegegeld doch auch für Hartz-IV-Empfänger

Das neue bayerische Landespflegegeld von 1.000 Euro jährlich kommt nun in der Regel auch Hartz-IV-Empfängern zugute – wie von der Landesregierung angekündigt. Zuletzt hatte es darüber Zwist gegeben. Nun hat das Bundessozialministerium entschieden.

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Antragsformular für das Landespflegegeld

Kehrtwende im Zwist zwischen Berlin und München um das bayerische Landespflegegeld: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit, dass die von der bayerischen Landesregierung neu eingeführte Leistung doch nicht auf Leistungen nach dem zweiten und dem zwölften Sozialgesetzbuch angerechnet wird. Das heißt: Auch Hartz-IV-Empfänger bekommen die 1.000 Euro pro Jahr. Das war in den letzten Wochen umstritten. Erst am Dienstag hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass die Bundesagentur für Arbeit das bayerische Landespflegegeld auf Hartz IV anrechnet.

Das Bundesarbeitsministerium in Berlin teilte am Dienstag schriftlich mit, dass es grundsätzlich wichtig sei, "dass bei den Leistungsberechtigten keinerlei Unsicherheit entsteht". Man habe die Frage, ob das bayerische Landespflegegeld auf Sozialleistungen anzurechnen sei, deshalb "nach Recht und Gesetz geprüft". Das Bundesministerium kommt nun zu dem Schluss, dass dies bei Leistungen nach dem zweiten und dem zwölften Sozialgesetzbuch nicht der Fall ist. Hier kämen Ausnahmen zum Tragen. Das Landespflegegeld soll den Mehraufwand, den Leistungsberechtigte wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen haben, teils auffangen.

"Das ist etwas grundlegend Anderes als zum Beispiel die Sicherung der Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung, Wohnen und anderes", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme aus Berlin. Damit bestätigt das Bundesarbeitsministerium größtenteils die Münchner Sicht. Anzurechnen sei das Landespflegegeld lediglich auf die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des zwölften Sozialgesetzbuches, "weil diese Leistungen den gleichen Zweck haben".

Das bayerische Gesundheitsministerium hatte sich am Dienstag betont gelassen gegeben in der Debatte. Noch am Morgen, bevor die Bewertung des Bundesministeriums bekanntgeworden war, sagte ein Sprecher in München: "Das Bundessozialministerium prüft derzeit die Anrechnungsfrage. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten." Das Landessozialministerium betonte, Ziel der bayerischen Staatsregierung sei es nach wie vor, dass das Landespflegegeld "ungeschmälert" in voller Höhe an alle Berechtigten ausgezahlt werde. Die Leistung sei gerade nicht zur Existenzsicherung oder für den Pflegebedarf gedacht.

Der CSU-Alleinregierung kommt diese Wende in der Diskussion kurz vor der Landtagswahl am 14. Oktober entgegen. Denn: Beim Familiengeld, einer weiteren neuen Leistung der Staatsregierung, bleibt das Bundesarbeitsministerium bei seiner Sicht – nämlich, dass die 250 bis 300 Euro für Kinder zwischen einem und unter drei Jahren auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden müssen. Dass man nun in den beiden Fällen zu unterschiedlichen Bewertungen komme, zeige, dass man an die bayerischen Angelegenheit "nicht dogmatisch", sondern rechtlich sauber herangegangen sei, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium.

Anspruch auf das Landespflegegeld haben Pflegebedürftige ab Pflegestufe zwei mit Wohnsitz in Bayern. Laut Ministerium haben bislang mehr als 240.000 Menschen einen Antrag gestellt. Wie viele von ihnen jedoch zeitgleich Sozialleistungen empfangen, ist nicht bekannt, schreibt die "Süddeutsche".

Dies habe die Bundesagentur für Arbeit dem Blatt bestätigt. Kinder unter 15 Jahren, die pflegebedürftig seien und von Sozialgeld lebten, gingen beim Landespflegegeld leer aus. Auch Ehepaare, bei denen etwa der Mann pflegebedürftig sei und die Frau Hartz-IV erhalte, seien betroffen, hieß es. Das Bundessozialministerium prüft dem Zeitungsbericht zufolge derzeit, ob es dieser Rechtsauslegung der Bundesbehörde folgt. Schon beim Familiengeld hatte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ausgebremst.

Söder sagte der Zeitung: "Wir wollen, dass das Pflegegeld auch die Schwächsten erreicht. Es soll an alle ausgezahlt werden." Der Parteivorstand habe am 10. September zudem besprochen, das Familien- und Pflegegeld auch in der Koalition in Berlin verstärkt zu beraten. Anspruch auf 1.000 Euro Pflegegeld im Jahr haben Pflegebedürftige ab der Pflegestufe zwei mit Wohnsitz in Bayern. Bisher hätten 230.000 Menschen einen Antrag gestellt, hieß es. Wie viele von ihnen Sozialleistungen empfangen, sei nicht bekannt.