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Lauterbach stellt Referentenentwurf zur Pflegereform vor

Angesichts steigender Kosten für die Pflege sollen zusätzliche Entlastungen für Pflegebedürftige, aber auch höhere Beiträge kommen. Zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Pflegeversicherung und vorgesehener Leistungsanpassungen könnte der Beitrag zum 1. Juli „moderat um 0,35 Prozentpunkte“ angehoben werden, wie aus einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Foto: BMG / Thomas Ecke

Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zunächst berichteten das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und weitere Medien darüber. Zur Entlastung von Pflegebedürftigen zu Hause soll das Pflegegeld demnach zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen. Auch Entlastungszuschläge für Pflegebedürftige im Heim sollen erhöht werden.

Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits erkennen lassen, dass höhere Pflegebeiträge nötig seien, um Verbesserungen zu finanzieren.Derzeit liegt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. SPD, FDP und Grüne hatten auch im Koalitionsvertrag angekündigt, den Pflegebeitrag „moderat“ anzuheben.

Von der Opposition und Krankenkassen kam Kritik. Die Union monierte eine ungeklärte Finanzierung. Es sei völlig offen, wie hoch ein neuer Zuschuss aus Steuermitteln ausfallen soll, sagte Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) der dpa. Dabei sei es ein offenes Geheimnis, dass die Pflegeversicherung Mittel in Milliardenhöhe brauche, um stabil zu bleiben. „Anderenfalls bleiben allein die Beitragszahler auf den Kosten sitzen.“

Der Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, nannte es „völlig inakzeptabel“, wenn das Pflegegeld erstmals seit 2017 um fünf Prozent angehoben werden soll. „Das ist unverhältnismäßig und lässt den notwendigen Respekt vor den Pflegebedürftigen und der Leistung ihrer Angehörigen vermissen.“

Einige Pläne im Einzelnen (Quelle: BMG):

  • „Um die häusliche Pflege zu stärken, wird das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um 5 % erhöht.
  • Aus diesem Grund werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5% angehoben.
  • Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht. Die Sätze werden von 5 %  auf 15 % bei 0-12 Monaten Verweildauer, von 25 % auf 30 % bei 13-24 Monaten, von 45 % auf 50 % bei 25-36 Monaten und von 70 % auf 75 % bei mehr als 36 Monaten angehoben.
  • Es wird ab dem Jahr 2024 ein je Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege flexibel einsetzbarer Gesamtleistungsbetrag (Gemeinsamer Jahresbetrag) eingeführt. Die Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege entfällt.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld kann künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden, nicht mehr beschränkt auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Die Verbesserungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.
  • Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für die langfristige Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten.
  • Die komplex und intransparent gewordenen Regelungen zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in § 18 SGB XI werden neu strukturiert und systematisiert, so dass verfahrens- und leistungsrechtliche Inhalte in voneinander getrennten Vorschriften übersichtlicher und adressatengerechter aufbereitet sind.“