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Lob für neues Pflegegesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Der Landtag in Schwerin hat Ende letzter Woche das Landespflegegesetz an das Pflegestärkungsgesetz III angepasst und somit Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Organisation der Pflege eingeräumt. Lob gab es dafür vom DBfK Nordost.

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Durch die Gesetzesänderung könnte in Modellprojekten eine wohnortnahe Beratung von Pflegebedürftigen weiterentwickelt werden. Der DBfK Nordost e.V. betonte in einer Mitteilung, dass "eine aufsuchende Pflegeberatung ideal ist". In weitflächigen Regionen mit schlecht ausgebautem öffentlichen Nahverkehr sei es gerade für Betagte schwierig, Pflegestützpunkte für eine Pflegeberatung aufzusuchen. Eine aufsuchende Pflegeberatung führe den gesetzlichen Anspruch auf Beratung vor Ort in der eigenen Häuslichkeit durch. "Für Pflegebedürftige bedeutet dies eine qualifizierte professionelle Einschätzung der häuslichen Situation durch eine Pflegefachkraft, die z.B. in der Versorgung mit Hilfsmitteln und pflegerischer Unterstützungsangebote münden kann. Dadurch kann zum einen der professionelle Rat durch eine Pflegefachkraft sichergestellt werden und zum anderen der Bedarf an Unterstützung optimal ermittelt werden", so  der DBfK.

Eine Herausforderung in der Umsetzung eines möglichen Modellprojekts "aufsuchende Pflegeberatung" bestehe in der Gewinnung von Pflegekräften: "Nach einer Ausbildung in der Pflege verbleiben durchschnittlich 10% der Pflegekräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Dies liegt an den schlechten Arbeitsbedingungen und den wesentlich geringeren Löhnen als in anderen Bundesländern. Laut Sozialministerium gab es im Jahr 2015 rund 79.000 pflegebedürftige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. In den kommenden Jahren wird die Zahl dieser Personen auf etwa 100.000 steigen". Der DBfK Nordost fordert das Sozialministerium auf, schnell die Arbeitsbedingungen für die Pflege in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern, sodass die Versorgung der Pflegebedürftigen nachhaltig sichergestellt werden kann. Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit einem Anteil von rund fünf Prozent Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung bundesweit einen Spitzenplatz ein.