Recht

Medikamentengabe in der Tagespflege

Der Qualitätsausschuss Pflege hatte ein juristisches Gutachten zur Klärung der Problemlagen bei der Medikamentengabe und Behandlungspflege in der Tagespflege in Auftrag gegeben und dieses nun veröffentlicht.

Ein Gutachten gibt Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Leistungserbringung bezüglich der Medikamentengabe in der Tagespflege.
Foto: AdobeStock/Ingo Bartussek Ein Gutachten gibt Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Leistungserbringung bezüglich der Medikamentengabe in der Tagespflege.

Die Autor:innen sprechen im Rahmen des Rechtsgutachtens Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Leistungserbringung bezüglich der Medikamentengabe/Behandlungspflege aus, die Tagespflegen, ambulante Pflegedienste, Hausärzt:innen, Tagespflegegäste und ihre An- und Zugehörigen betreffen.

Der Qualitätsausschuss Pflege wird nun auf Grundlage der Empfehlungen eine Anpassung der Maßstäbe und Grundsätze in der (teil-)stationären sowie ambulanten Pflege prüfen und das Gutachten entsprechend auch an weitere betroffene Leistungserbringer wie Bundesärztekammer und Gemeinsamer Bundesausschuss weiterleiten.

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