Recht

Neue Gesetzesregeln für Sterbehilfe gescheitert

Die zwei Initiativen zu einem gesetzlichen Rahmen für die Sterbehilfe sind im Bundestag gescheitert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will nun Verbesserungen bei der Suizid-Vorbeugung angehen.

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Er bedauere, dass keiner der Anträge im Bundestag eine Mehrheit gefunden habe, sagte der SPD-Politiker jetzt in Berlin. Die Situation hinterlasse “natürlich eine gewisse Rechtsunsicherheit”. So werde es nun auch auf das eine oder andere Gerichtsurteil ankommen, wie der Rahmen für Suizid-Hilfe auszulegen sei. Lauterbach begrüßte einen vom Bundestag in einem Antrag eingeforderten nationalen Suizid-Präventionsplan. Im Ministerium werde schon daran gearbeitet.

Eine gesetzliche Regelung von Rahmenbedingungen für die Sterbehilfe war zuvor im Parlament gescheitert. Die beiden vorgelegten Entwürfe mit Wartefristen und Beratungspflichten verfehlten jeweils eine Mehrheit. Hintergrund für die Initiativen war ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt hatte – weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. “Geschäftsmäßig” hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet “auf Wiederholung angelegt”. Das Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf – aber ausdrücklich mit der Möglichkeit zur Regulierung. Diese Möglichkeit nutzte der Bundestag vorerst nicht.

„Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden“, sagt die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, Eva Maria Welskop-Deffaa. Die Diakonie Deutschland teilte mit, sie sehe das Scheitern als Chance, um zu überzeugenderen Lösungen zu kommen. Auch wenn der Bundestag kein Gesetz verabschiedet habe, sei eine gesetzliche Regulierung weiterhin dringend notwendig.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie erklärte, Politik und Gesellschaft sollten in Ruhe weiter diskutieren, was Menschen mit Sterbewunsch gerecht werde, ohne dass der assistierte Suizid zur Normalität werde. (dpa/epd)