News

Nach WTG-Novelle: Es besteht Handlungsbedarf für die Intensivpflege

Mit der Verabschiedung des WTG – Änderungsgesetzes durch den nordrhein-westfälischen Landtag ist die Rechtslage für Wohngemeinschaften in dem bevölkerungsreichsten Bundesland klarer geworden. Intensivpflege ist in Wohngemeinschaften nur noch in "anbieterverantworteten" Wohngemeinschaften möglich.

-

Foto: wig Wohnen in Gemeinschaft

Claudius Hasenau, Vorstand im Fachverband wig Wohnen in Gemeinschaft, lobt die Novelle: "Menschen, die in ganz erheblichem Umfang auf die Versorgung durch Pflegedienste angewiesen sind, haben einen erhöhten Schutzbedarf. Die neue Regelung wird solche Wohngemeinschaften in den Blickwinkel behördlicher Aufsicht bringen und damit möglichen ,schwarzen Schafen‘ den Garaus zu machen."

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS empfiehlt allen Intensivpflege-Wohngemeinschaften, die "selbstverantwortet" arbeiten, sich umgehend auf die neue Rechtslage einzustellen: "Alle Pflegedienste, die selbstverantwortete Intensivpflege-WGs begleiten, müssen umgehend prüfen, welchen Anforderungen sie entsprechen und welche Maßnahmen sie dazu für sich ergreifen müssen, um die Neuregelungen aus der WTG-Novelle zu erfüllen."

Ein entsprechendes Seminar zur Unterstützung der Begleiter von Intensivpflege-Wohngemeinschaften mit den Referenten Dr. Lutz H. Michael FRICS und Claudius Hasenau hat der WG-Fachverband für Mittwoch, 19. Juni 2019, in Gelsenkirchen terminiert.

Weitere Informationen zum Seminar sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.