News

Neue Wohnformen in der Pflege – Kritik an „Kann-Regelung“

Das neue Pflegegesetz stärkt gemeinschaftliche Wohnformen und schafft erstmals die grundsätzliche Möglichkeit für diese Wohnform. Pflegeunternehmer Kaspar Pfister warnt jedoch: Solange die Voraussetzungen, Inhalte und Details bewusst offen gehalten sind und erst noch definiert werden müssen, bleibe die Umsetzung unsicher – und Investitionen würden blockiert.

Foto: BeneVit Kaspar Pfister: "Bei dieser Unsicherheit werde ich die anstehenden Projekte, die seit Jahren in der Warteschleife sind, vorerst nicht umsetzen."

Das am Donnerstag (6.11.) vom Deutschen Bundestag beschlossene „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ will die Rahmenbedingungen für innovative Pflegeangebote verbessern. Ein zentraler Punkt: Gemeinschaftliche Wohnformen sollen rechtssicher gefördert und vertraglich abgesichert werden.

Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, erhalten wie bisher 224 Euro monatlich als Zuschlag (§ 45f SGB XI). Für die Gründung solcher Gruppen können bis zu 2.613 Euro pro Person (bisher 2.500 €) (maximal 10.452 Euro je Wohngruppe bisher 10.000 €) an Anschubfinanzierung beantragt werden (§ 45g SGB XI).

Neu ist § 45h SGB XI, der Bewohnern gemeinschaftlicher Wohnformen mit Versorgungsvertrag ohne Anschubfinanzierung einen monatlichen Zuschuss von 450 Euro zusichert. Damit soll die selbstbestimmte Pflege zwischen ambulanter und stationärer Betreuung gestärkt werden.

Verträge mit ambulanten Trägern möglich

Der neue § 92c SGB XI erlaubt es ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit Pflege- und Krankenkassen Versorgungsverträge für gemeinschaftliche Wohnformen abzuschließen. Diese Verträge regeln ein Basispaket aus Pflege , Betreuungs und hauswirtschaftlichen Leistungen sowie verbindliche Qualitätsstandards.

Eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss besteht jedoch nicht. Für stationäre Träger ist der Abschluss nur möglich, wenn eine eigenständige ambulante Einheit vorhanden ist. Die Spitzenverbände sollen bis 2027 Empfehlungen zu Vertragsinhalten, Vertragsvoraussetzungen und Qualitätskriterien vorlegen, anschließend ist eine wissenschaftliche Evaluation bis 2030 geplant.

Kritik aus der Praxis: „Investitionsverhinderungsgesetz“

Kaspar Pfister, Gründer der BeneVit Gruppe und Entwickler des Stambulant-Konzepts, begrüßt zwar die gesetzliche Aufnahme gemeinschaftlicher Wohnformen, hält die Ausgestaltung für die Betriebsführung aber für unklar und offen. In seiner Pressemitteilung vom 6. November 2025 betonte Pfister, die Regelungen böten keine Investitionssicherheit.

Sein Modell Stambulant sei seit neun Jahren erprobt und mehrfach wissenschaftlich evaluiert, mit 30 Prozent geringeren Kosten für Pflegekassen und bis zu 1.000 Euro weniger Eigenanteil für Bewohner. Trotz nachweislicher Erfolge scheitere die Umsetzung „an rechtlicher Unverbindlichkeit“.

Pfister spricht von einem „Investitionsverhinderungsgesetz“: Ohne verbindliche Definition der Details, der Vertragsinhalte und Vertragsvoraussetzungen für den Betrieb von gemeinschaftlichen Wohnformen wird niemand investieren. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass die Spitzenverbände dafür wegen der großen Verhandlungsspielräume 12 Monate Zeit brauchen.

Pfister sieht von weiterer Umsetzung vorerst ab

„Mehr als 30 Kommunen warten auf den Start. Warum wird nicht das übernommen, was sich seit über 9 Jahren in der Praxis bewährt hat und mehrfach wissenschaftlich evaluiert wurde?“, so Pfister. Formulierungen im Gesetz, dass Erfahrungen aus den Modellprojekten „zu Grunde zu legen“ oder „zu berücksichtigen“ sind, sind zu unverbindlich. „Bei dieser Unsicherheit werde ich die anstehenden Projekte, die seit Jahren in der Warteschleife sind, vorerst nicht umsetzen“ so Pfister.

Ziel und Ausblick

Das Gesetz soll mehr Selbstbestimmung und Flexibilität für Pflegebedürftige schaffen und den Übergang zwischen häuslicher und stationärer Pflege erleichtern. Entscheidend wird sein, ob die Kassen die neuen Gestaltungsspielräume tatsächlich nutzen – oder ob, wie Kritiker warnen, gute Konzepte weiter auf der Stelle treten.

Von Steve Schrader