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Niedersächsisches Verwaltungsgericht: Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft ist verfassungsgemäß

Die 2017 in Niedersachsen eingerichtete Pflegekammer ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover verfassungsgemäß. Die Richter wiesen am Mittwoch die entsprechenden Klagen zweier Gesundheits- und Krankenpflegerinnen zurück, wie das Gericht mitteilte.

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Die Mitgliedschaft in der niedersächsischen Pflegekammer ist laut Verwaltungsgericht verfassungsgemäß. Foto: Archiv

Das Land habe mit dem Erlass des Gesetzes innerhalb der ihm zustehenden Gesetzgebungskompetenz gehandelt. Im ersten Fall hatte den Angaben zufolge eine Pflegerin, die auch Geschäftsführerin und stellvertretende Pflegeleiterin in einem Pflegeheim in der Region Hannover ist, gegen ihre Pflichtmitgliedschaft in der Kammer geklagt. Die Richter argumentierten hingegen, die Pflichtmitgliedschaft sowie die Beitragspflicht verstießen nicht gegen die Grundrechte der Pflegerin.

Im zweiten Fall hatte eine ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerin auf Nichtmitgliedschaft geklagt, weil sie lediglich als Fallmanagerin arbeite. Das Gericht sah das anders: Sie verwende auch während ihrer Tätigkeit als Fallmanagerin Fähigkeiten und Kenntnisse, für die sie als Pflegerin ausgebildet worden sei. Nur so könne sie für die Patienten möglichst effektive Anschlusstherapien an den stationären Krankenhausaufenthalt organisieren.

Die Pflegekammer verfolgt nach Ansicht des Gerichts einen legitimen Zweck und ist auch sonst verhältnismäßig. (epd)

(AZ: 7 A 5658/17 und 7 A 6876/18)