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Nur die Hälfte rufen die 125 Euro ab

Nur knapp die Hälfte (49,7 Prozent) der TK-Versicherten Pflegebedürftigen nimmt "Entlastungsleistungen" der Pflegekasse in Anspruch.

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Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK: "Ob pflegende Angehörige Entlastungsmöglichkeiten bekommen oder nicht, darf nicht vom Wohnort abhängen".

Foto: Techniker Krankenkasse

Zwar wurden Entlastungsleistungen 2019 häufiger abgerufen als 2018, doch noch immer profitiert nicht einmal jeder zweite Pflegebedürftige davon. Neben zu geringer Bekanntheit der Entlastungsleistungen erschweren auch strukturelle Hürden die Inanspruchnahme, vermutet die Kasse. Teilweise bestünden erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, wofür diese Leistung eingesetzt werden darf und wofür nicht. Teilweise könnten Angehörige die Leistung nicht nutzen, weil es vor Ort keinen Anbieter gebe, der die regionalen Bedingungen erfüllt, während andernorts die Hürden deutlich geringer seien.

Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, fordert: "Ob pflegende Angehörige Entlastungsmöglichkeiten bekommen oder nicht, darf nicht vom Wohnort abhängen. Hier muss im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen eine einheitliche Regelung her, um den unhaltbaren Zustand zu beenden".