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Paritätischer: Recht auf Selbstbestimmung fehlt im RISG

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die fehlende Wahlfreiheit für Betroffene im neuen Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG). Grundsätzlich begrüße der Verband die Einführung eines neuen eigenständigen Leistungsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege, es müsse jedoch noch nachgebessert werden.

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Das Wunsch- und Wahlrecht Betroffener in der außerklinischen Intensivpflege einzuschränken, sei falsch, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

Foto: Der Paritätische Gesamtverband

"So richtig die Einführung eines Rechtsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege ist, so falsch sind die geplanten Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechtes der Betroffenen. Wenn Patientinnen und Patienten den Ort, wo sie gepflegt werden, nicht selbst wählen dürfen, wäre das ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht auf Selbstbestimmung", so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes mit Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention, in einer Pressemitteilung. Die Wahl obliege nur den Gepflegten, ihren Angehörigen oder der gesetzlichen Betreuung. Der von Gesundheitsminister Spahn vorgelegte Referentenentwurf müsse dahingehend korrigiert werden.

Nachbesserungsbedarf sieht der Paritätische auch bei weiteren Regelungen im Detail, unter anderem der invasiven Beatmung und der Entwöhnung in den Krankenhäusern. Hier fehle es nach Ansicht des Verbandes flächendeckend in der Ausstattung und Strukturen. "Leider fehlt es immer noch flächendeckend an Fachpersonal und Entwöhnungszentren. Hier ist noch einiges aufzuholen", so Rosenbrock.

Die Anhörung zum RISG findet am 11. September statt.