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Patientenschützer befürchten Benachteiligung von Pflegebedürftigen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wirft Bund und Ländern fehlende Einigkeit bei der Corona-Bekämpfung und eine Benachteiligung von Pflegebedürftigen vor. So würden selbst nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie deutschlandweit einheitlich geltende Schutzmaßnahmen für die stationäre und ambulante Altenpflege fehlen, sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, der „Rheinischen Post“.

Foto: DSP Bund und Länder hätten versagt, wenn es um den Schutz dieser verletzlichen Gruppe gehe, kritisiert Eugen Brysch.

„Die Kritik der Gesundheitsminister der Länder an den Bundesplänen für das neue Infektionsschutzgesetz lenkt vom eigenen Versagen ab“, sagte Brysch. „Einigkeit gab es nie.“ Nach wie vor litten die Pflegebedürftigen am meisten unter den Folgen der Pandemie. Die Gesundheitsministerkonferenz müsse sich jetzt „endlich auf tägliche Tests ohne Ausnahme für medizinisch-pflegerisches Personal und Besucher, Vorhalten externer Task-Forces sowie Ausweichquartiere im Falle von Infektionsausbrüchen“ einigen. „Damit kann auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht entfallen, die den Personalmangel nur verschärft“, erklärte Brysch.

Die Gesundheitsminister:innen, und -senatorinnen der Länder sowie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatten sich sich am 9. August bei einer Videoschalte über den Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausgetauscht. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt hatte vom Bund gefordert, den Entwurf frühzeitig vorzulegen, um den Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, zu den Regelungen Stellung zu nehmen.

„Wichtig bleibt, vulnerable Personen wie in den Pflegeeinrichtungen zu schützen. Gleichzeitig wollen wir soziale Isolation verhindern. Es gilt, die richtige Balance zu wahren zwischen Infektionsschutz und der Teilhabe an der Gesellschaft“, sagte GMK-Vorsitzende und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) im Anschluss.