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Personalmangel in der Pflege: Bund erwartet keine nennenswerte Entspannung
Die Bundesregierung erwartet keine nennenswerte Entspannung der Engpässe im Angebot für Pflegekräfte. Infolge des demografischen Wandels werde die Zahl der Pflegebedürftigen weiter deutlich steigen, während die Zahl der zur Verfügung stehenden Pflegekräfte schrumpfe.
„Verschiedene Studien weisen zudem darauf hin, dass es angesichts des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen langfristig zu einem Versorgungsbedarf kommen wird, der deutlich noch höher liegt als heute“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung vom 26. Juli auf eine Kleine Anfrage im Bundestag.
Zur (Rück-)Gewinnung arbeitsloser Pflegekräfte müssten die Beschäftigungsverträge und -bedingungen aber auch so gestaltet sein, dass die Tätigkeit für die Beschäftigten wieder attraktiv wird.
„Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gehören unter anderem eine Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und ein Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern. Durch nachhaltige Schritte hin zur Pflege als attraktiven Arbeitsplatz ist es möglich, Pflegende nicht nur zu halten und neu zu gewinnen, sondern auch Pflegekräfte zurückzugewinnen, die aufgrund der Arbeitsbedingungen aus dem Beruf ausgeschieden sind. Hier sind vorrangig die Führungskräfte in den Einrichtungen und Diensten gefragt“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz vom 19. Juni 2023 sei das Förderprogramm nach § 8 Absatz 7 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) bis zum Jahr 2030 verlängert worden. Dieses fördere unter anderem auch Konzepte zur Rückgewinnung von Pflegekräften. Kleine Einrichtungen (bis 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) könnten einen höheren Förderbetrag erhalten. „Darüber hinaus wird die Einrichtung von Springerpools regelhaft finanziert.“
Die deutsche Anwerbung im Ausland müsse fair und ethisch sein und sich an den internationalen Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) orientieren: „Das bedeutet u. a., dass der Anwerbeprozess von Anfang an für die Fachkräfte in allen Punkten transparent sein muss, dass Anwerbekosten vom Arbeitgeber getragen werden, und dass im aufnehmenden Unternehmen ein Integrationsmanagement besteht, das die gute Aufnahme der Fachkräfte gewährleistet.“ Das BMG habe dafür das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ geschaffen. Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes seien zudem bürokratische Hürden bei der Fachkräfteeinwanderung abgebaut worden, was die Zuwanderung qualifizierter Pflegekräfte erleichtere.
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