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Pflege streitet über RISG

Anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf des "Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes" (RISG) am 11. September im Bundesgesundheitsministeriums ist die Branche gespalten. 

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Geht es nach den Leistungserbringern, muss am Entwurf des RISG noch gearbeitet werden. 

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Seitens der Leistungserbringer gibt es überwiegend Kritik. Besonders die wegfallende Wahlfreiheit der Patienten bemängeln der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Paritätische Gesamtverband. bpa-Präsident Meurer: "Der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie des Versicherten, die in seiner freien Wahl des Leistungserbringers zum Ausdruck kommt, wird mit diesem Gesetzentwurf nicht Rechnung getragen." Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes, sieht die mangelnde Wahlfreiheit gar als Verstoß gegen das Menschenrecht auf Selbstbestimmung. Gleichzeitig begrüßen auch die Kritiker einzelne Aspekte des RISG, wie beabsichtigte Qualitätsverbesserungen und die Einführung eines eigenständigen Leistungsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege. 

Ähnlich äußert sich auch Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik der Bundestagsfraktion der Grünen: ""Das sogenannte Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz steht im krassen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Wo die Selbstbestimmungsrechte von Menschen beschränkt werden sollen, braucht es massiven Widerstand".

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt, "dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf die bisherigen monetären Fehlanreize zwischen der ambulanten und stationären Versorgung in der intensivpflegerischen Versorgung behoben werden." Diese hätten in der Vergangenheit dazu geführt, dass den schwerkranken Menschen, meist Beatmungspatienten, oft nicht die optimale medizinische Versorgung zuteilgeworden sei und die Versorgung sich in den ambulanten Bereich, auch in nicht spezialisierte Wohn-WGs, verlagert habe, so der vdek in einer Pressemitteilung. Auch die Betriebskrankenkassen (BKK) teilen die Kritik am Gesetzesentwurf nicht. Die finanziellen Anreize der Dauerbeatmung von Patienten seien zu hoch. Auch werde nicht immer das notwendige Fachpersonal bei der Versorgung eingesetzt, das würde das Gesetz nun überarbeiten, so Franz Knieps, BKK-Vorstand.

Mehr zum Thema ambulant betreute Wohngemeinschaften erfahren Sie auch auf der Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft am 4. November in Berlin.