News

Pflegekammer-Präsidentin erklärt Beitragshöhe

90.000 Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen erhalten in Kürze den ersten Beitragsbescheid. Weil die Berichterstattung durch diverse Medien bei den Kammermitgliedern zu Verunsicherung geführt hatte, bemüht sich die Pflegekammer jetzt um Klarstellung bei der Beitragshöhe.

-

Kein Kammermitglied muss mehr als 0,4 Prozent seiner Jahreseinkünfte als Beitrag zahlen, erklärt Sandra Mehmecke, Präsidentin der Landespflegekammer.

"Entgegen anders lautenden Behauptungen muss niemand mehr zahlen als 0,4 Prozent seiner Jahreseinkünfte", macht Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke deutlich. Der einheitliche Prozentsatz schaffe größtmögliche Transparenz und Gerechtigkeit.

Es sei der Pflegekammer bewusst, dass Pflegegehälter leider im Durchschnitt deutlich unter 70.000 Euro pro Jahr liegen. Doch wer viel verdiene, solle auch mehr zahlen. "Ein alternatives Beitragsmodell, gestaffelt nach Beitragsstufen, würde immer zu einer Ungleichbehandlung am oberen beziehungsweise unteren Ende einer Einkommensstufe führen", sagt Mehmecke. Mit der Bescheidung des Höchstbeitrags werde sichergestellt, dass auch die Bezieher hoher Einkommen ihren gerechten Beitrag leisteten.

Für 2018 werde nur der halbe Jahresbeitrag erhoben. Alle Mitglieder erhalten im ersten Schritt für das Jahr 2018 einen Regelbescheid über den Höchstbeitrag von 140 Euro (ab 2019: 280 Euro). Das entspricht einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro. "Wer weniger verdient, soll natürlich auch weniger zahlen und kann auf Basis einer Selbsteinstufung innerhalb von vier Wochen unkompliziert sein tatsächliches vorletztes Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten angeben", erklärt die Kammerpräsidentin. Jedes Kammermitglied müsse jedoch selbst aktiv werden, um einen niedrigeren Beitrag zu zahlen. Die entsprechenden Formulare liegen dem Anschreiben bei.

Die Kammerpräsidentin widerspricht zudem der Behauptung, dass jedes Mitglied mit der Vorlage seines Steuerbescheids seine Einkünfte nachweisen muss. "Wir verzichten sogar auf die grundsätzliche Vorlage von Einkommensnachweisen und bringen mit der Selbsteinstufung unseren Mitgliedern ein hohes Maß an Vertrauen entgegen", so Mehmecke.