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Pflegekammer überprüft Beitragsordnung
Eine Arbeitsgruppe der Pflegekammer Niedersachsen wird die Beitragsordnung der Kammer überprüfen. Das hat Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke jetzt nach einem Gespräch mit Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) mitgeteilt. Vorangegangen war ein Protest gegen den Höchsbeitrag in zu Jahresende verschickten Regelbescheiden.

Eine Arbeitsgruppe soll die Beitragsordnung der Pflegekammer Niedersachsen überprüfen, sagt Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke.
(Foto: Pflegekammer Niedersachsen)
Mehmecke habe der Kammerversammlung zudem vorgeschlagen, zukünftig auf die Festsetzung eines Höchstbeitrags in Regelbescheiden zu verzichten. Grundsätzlich sei ein Mitgliedbeitrag aber unentbehrlich, so die Kammerpräsidentin. Dieser diene der Finanzierung und gesetzlichen Selbstverwaltung der Kammer.
Zum Hintergrund: Der berufsständigen Selbstverwaltung gehören niedersächsische Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege an. Sie müssen einen Beitrag zahlen, der nach Einkommen bemessen wird. Vor Weihnachten hatte die Kammer Bescheide über 140 Euro fürs Jahr 2018 verschickt, was Jahreseinkünften von 70 000 Euro entspricht. Um weniger zu zahlen, müssen Mitglieder ihr steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen angeben. Dieses Vorgehen hatte bei vielen Beschäftigten Ärger ausgelöst.(hp/dpa)
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