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Pflegekompetenz: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Pflegekräfte sollen künftig mehr Aufgaben übernehmen dürfen als bisher. Ein am 06. August vom Kabinett in Berlin beschlossener Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass sie bestimmte Tätigkeiten ausüben dürfen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. Ziel ist neben einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen auch, den Beruf attraktiver zu machen. Beschlossen wurde außerdem, die Ausbildung für die Pflegefachassistenz zu vereinheitlichen.
Welche konkreten Aufgaben Pflegefachkräfte künftig in eigener Initiative übernehmen können, ist noch offen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nannte am 06. August unter anderem Blutabnahmen und Wundabstriche bei bestimmten Patientengruppen. Das geplante Gesetz „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (ehemals Pflegekompetenzgesetz) sieht vor, dass in den nächsten Jahren Kataloge von Leistungen erstellt werden, die Pflegefachkräfte eigenverantwortlich erbringen dürfen.
Bpa-Präsident Bernd Meurer nennt den Kabinettsbeschluss Etikettenschwindel. „Entbürokratisierung musste als Modewort in den Titel. Im Inhalt finden sich dazu dann nur noch lauwarme Prüfaufträge. Dieses Gesetz beseitigt keine einzige Doppelprüfung und spart keine Minute Dokumentationsaufwand.“
Ausbildung zum Pflegefachassistenten
Weiteres Thema im Kabinett war die Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung zum Pflegefachassistenten oder zur Pflegefachassistentin. Laut dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Gesundheits- und Familienministerium soll die bundeseinheitliche Ausbildung in der Regel 18 Monate dauern und durch Pflichteinsätze in verschiedenen Bereichen „generalistisch“ ausgerichtet sein. Derzeit gibt es im Bereich der Pflegefachassistenz laut Regierung 27 verschiedene landesrechtlich geregelte Ausbildungsgänge mit unterschiedlichen Inhalten.
Bundesfamilienministerin Karin Prien äußert sich in einer Pressemitteilung : „Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Bestandteil eines durchlässigen Bildungssystems, das vielfältige Wege in den Pflegeberuf eröffnet – von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Studium. Die bundeseinheitliche Regelung ist ein längst überfälliger Schritt und ein Gewinn für alle, die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen.“
Kritik gibt es von der Opposition. Simone Fischer, Sprecherin für Pflegepolitik bei Bündnis 90/Die Grünen, fehlen echte Fortschritte: “ Was als Aufbruch verkauft wird, ist in Wahrheit ein Rückschritt in zentralen Punkten. Statt konsequenter Stärkung von Pflegekompetenz, Entlastung und Teilhabe erleben wir Streichungen, Kürzungen und verpasste Chancen. Es fehlt der Mut zur echten Veränderung. Auch in der Pflege zeigt sich: Diese Koalition bleibt eine Koalition des Rückschritts.“ Auch das Pflegefachassistenzgesetz bleibe hinter den Erwartungen zurück. Es fehlten verbindliche Standards für Ausbildung und Aufgabenprofile – das schaffe Unsicherheit statt Verlässlichkeit. „Ohne tarifliche Absicherung und klaren Qualifikationsrahmen droht eine neue Grauzone im System“, so Fischer.
Die Bundesregierung sieht im Pflegesystem noch weitergehenden Reformbedarf. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Anfang Juli eingerichtet wurde, soll unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände bis Jahresende Vorschläge für eine umfassende Reform vorlegen. (epd/hp)
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