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Pflegekompetenzgesetz auf den Weg gebracht
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes beschlossen, um den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Akut- und Langzeitpflege zu begegnen.
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Erweiterung der Aufgaben von Pflegefachpersonen. Diese sollen künftig neben Ärztinnen und Ärzten selbständig erweiterte heilkundliche Leistungen erbringen können. Um die Kompetenzen von Pflegefachpersonen besser zu nutzen, soll ein umfassender Aufgaben- und Qualifikationskatalog entwickelt werden. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Verbesserung der pflegerischen Versorgung, zum Beispiel beim Management chronischer Erkrankungen, aber auch an den Übergängen und im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung.
Laut Referentenentwurf werden „die Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene systematisch an den sie betreffenden Aufgaben des SGB V und SGB XI beteiligt“.
Zur Stärkung der pflegerischen Infrastruktur fördert das Gesetz zudem innovative Versorgungsstrukturen und quartiersnahe Wohnformen. Die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen soll verbessert werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prävention und Gesundheitsförderung. Die Pflegekassen sollen den Zugang zu Präventionsleistungen für Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege unterstützen. Pflegefachpersonen können Empfehlungen für präventive Maßnahmen aussprechen.
Das Pflegekompetenzgesetz zielt darauf ab, die Pflegequalität zu verbessern, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Pflegeinfrastruktur zu stärken. Durch die Förderung der Digitalisierung und innovativer Versorgungsstrukturen soll die Effizienz und Nachhaltigkeit der pflegerischen Versorgung langfristig gesichert werden.
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