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Pflegeleistungen verlieren seit 2017 mehr als ein Fünftel an Kaufkraft

Die Inflation hat die Leistungen der Pflegeversicherung seit Einführung der Pflegegrade real entwertet. Laut Bundesregierung liegt der Kaufkraftverlust bei einzelnen Leistungen bei über 20 Prozent.

Die Pflegeversicherung zahlt zwar nominal ähnliche oder leicht gestiegene Beträge wie vor acht Jahren, doch was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen damit tatsächlich finanzieren können, ist deutlich geschrumpft. Foto: AdobeStock/ photoschmidt

Die Pflegeversicherung zahlt zwar nominal ähnliche oder leicht gestiegene Beträge wie vor acht Jahren – doch was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen damit tatsächlich finanzieren können, ist deutlich geschrumpft. Die Rheinische Post berichtete aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Die Zahlen im Detail: Der Sachleistungsbetrag für Pflegegrad 2 lag 2025 bei 796 Euro monatlich. Kaufkraftbereinigt entsprach dieser Betrag laut Bundesregierung jedoch nur noch 626 Euro – ein Minus von gut 21 Prozent gegenüber 2017, dem Jahr der Einführung der Pflegegrade.

Noch stärker fiel der Wertverlust beim Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen aus: Von den nominalen 224 Euro blieben kaufkraftbereinigt nur 173 Euro übrig. Gegenüber 2017 entspricht das einem Rückgang von rund 23 Prozent.

Die pflegepolitische Sprecherin der Linken, Evelyn Schötz, kritisierte in der Rheinischen Post eine „schleichende finanzielle Belastung“ für Millionen Betroffene. Zentrale Leistungen hätten seit 2017 „massiv an Kaufkraft verloren“. Was nach kleinen nominalen Erhöhungen aussehe, sei in Wahrheit „eine reale Kürzung für jene, die auf Unterstützung angewiesen sind“, so Schötz.