News

Projekt fördert psychosoziale Gesundheit

Im Rahmen des Projekts "Leben in Balance" wird der Fokus auf Möglichkeiten gerichtet, im anforderungsreichen Arbeitsalltag einer (teil-)stationären Pflegeeinrichtung die psychosoziale Gesundheit der Bewohnerschaft beziehungsweise der Gäste zu erhalten oder zu verbessern.

-

Etwa 60 Prozent der Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen sind von psychischen Erkrankungen, wie Demenz, Depressionen oder Angststörungen betroffen. Der Umgang mit diesen Krankheitsbildern stellt auch die Mitarbeiter vor große Herausforderungen.

Foto: Werner Krüper

Das Kooperationsprojekt der AOK Niedersachens, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und der Landesvereinigung für Gesundheit Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen (LVG & AFS) hat eine Laufzeit vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020. Interessierte (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen werden darin unterstützt, durch die Entwicklung präventiver und gesundheitsförderlicher Maßnahmen Rahmenbedingungen zu schaffen, um psychische Belastungsfaktoren der Bewohner oder Gäste abzubauen und psychische Ressourcen, zum Beispiel ihre Resilienzfähigkeit sowie das Empfinden von Lebenssinn, auszubauen. Beispielsweise können folgende Handlungsfelder bearbeitet werden:

  • Stärkung der Identität und Individualität
  • Erhalt und Förderung der persönlichen Beziehungen
  • Förderung des Lebens in Gemeinschaft

Ein besonderer Fokus liegt dabei darauf, in den beteiligten Einrichtungen nachhaltige Organisationsentwicklungsprozesse anzustoßen, um die Stärkung der psychischen Gesundheit der alten Menschen als wichtiges Thema kulturell und strukturell zu verankern. Der Einbindung der Betroffenen selbst in die Entwicklung der Maßnahmen kommt hierbei ein wichtiger Stellenwert zu.

Teilnehmende Einrichtungen verfügen über die Möglichkeit, bei der AOK N oder der SVLFG (aber grundsätzlich auch allen anderen Pflegekassen) Anträge auf eine finanzielle Förderung im Rahmen des Präventionsgesetzes zu stellen. Die gesetzliche Basis bildet § 5 SGB XI, der Pflegekassen dazu verpflichtet, die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten der Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen zu fördern.

Ob und wenn ja in welcher Höhe Projekte gefördert werden, hängt von der Erfüllung allgemeiner Förderkriterien ab, die im "Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen" definiert sind.

57 Artikel zum Stichwort "Präventionsgesetz" finden Sie in der Mediathek.