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Projekt fortgeführt: Baden-Württemberg baut Kurzzeitpflege aus
Um das Angebot an Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg weiter auszubauen, werde das Innovationsprogramm Pflege auch im Jahr 2023 fortgeführt. Das hat Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (grüne) am 13. Juli mitgeteilt. Eingereicht werden können ab sofort Projekte, die zu einer besseren Versorgung bei Kurzzeitpflegeaufenthalten oder zu einem hochwertigen Übergangsmanagement beitragen.

Grundlage des Förderaufrufes 2023 ist auch die kürzlich mit den Partnern des Aktionsbündnisses Kurzzeitpflege weiterentwickelte „Gemeinsame Erklärung 2.0“. Der Aufruf zum Innovationsprogramm Pflege 2023 ist bewusst offen formuliert, sodass zusätzlich innovative Konzepte auch jenseits der Kurzzeitpflege gefördert werden können, so das Sozialministerium in einer Pressemitteilung.
Die ausgefüllten Antragsunterlagen für das Innovationsprogramm Pflege 2023 müssen bis spätestens 20.1.2023 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 zu rechnen.
Den Förderaufruf und weitere Informationen finden Sie hier
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