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Qualitätsprüfung in der Tagespflege wird neu ausgerichtet

Die mit den Pflegestärkungsgesetzen vorgeschriebenen Anpassungen der Qualitätssicherung werden auch zu Veränderungen im teilstationären Bereich führen. Für die Tagespflege liegt nun ein konkreter Vorschlag der Wissenschaft vor, der im Qualitätsausschuss Pflege noch abschließend zu prüfen ist.

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Um den Besonderheiten in der Tagespflege gerecht werden zu können, sieht der Abschlussbericht ein eigenes Prüfinstrumentarium vor.

Foto: Werner Krüper

"Während in der stationären Pflege die Erhebung der Ergebnisqualität und die Bewertung anhand von Ergebnisindikatoren eine große Veränderung darstellt, bleibt die Tagespflege von dieser Entwicklung derzeit unberührt", sagt Heike Jurgschat-Geer in der März-Ausgabe der Fachzeitschrift TP. Trotzdem greife der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seiner Ausrichtung auf eine person-zentrierte und die Selbstständigkeit fördernde Pflege und Betreuung auch in der teilstationären Versorgung. Deshalb finden die neuen Grundlagen der Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für vollstationäre Einrichtungen auch in der Tagespflege Anwendung. Um den Besonderheiten gerecht werden zu können, sieht der Abschlussbericht ein eigenes Prüfinstrumentarium vor.

Wie das ausgestaltet ist und zur Anwendung kommen soll, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von TP.