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Rheinland-Pfalz: neuer landesweiter SGB V-Rahmenvertrag

Die Arbeitsgemeinschaft der privaten Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz hat zusammen mit den Landesverbänden der Krankenkassen für ihre Mitgliedsbetriebe in Rheinland-Pfalz einen neuen landesweiten Rahmenvertrag für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V vereinbart.

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bad-Geschäftsstellenleiter Mitte, Rechtsanwalt Michael Greiner, lobt die Öffnung der Qualifikationen.

Foto: bad e.v.

Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus den Verbänden ABVP, bad und VDAB zusammen.Neben einer Gebührenerhöhung sieht die neue Vereinbarung auch eine Qualifikationsöffnung bei dem einsetzbaren Pflegepersonal vor. Damit können jetzt auch neben einjährig examinierten Alten- und Krankenpflegehelfer und Schüler ab dem 2. Ausbildungsjahr, auch Medizinische Fachangestellte (ehemals Arzthelfer) definierte behandlungspflegerische Leistungen erbringen. Diese sind ab sofort den Altenpflegehelfern sowie den Krankenpflegehelfern im vollen Umfang gleichgestellt. Dadurch soll eine Vereinfachung bzw. Verbesserung der Kunden bei der Versorgung mit qualifiziertem Personal erreicht werden, teilt der ABVP mit.

Durch den neuen Rahmenvertrag werden die vormals bestehenden Einzelvereinbarungen mit den verschiedenen Krankenkassen durch einen einmaligen Beitritt ersatzlos abgelöst, so dass künftig für die angeschlossenen Pflegedienste gegenüber allen Krankenkassen landesweit einheitliche Regelungen bestehen. Der bad-Geschäftsstellenleiter Mitte, Rechtsanwalt Michael Greiner, sieht den Abschluss als wichtiges Signal für die private ambulante Pflege: "Insbesondere die Öffnung der Qualifikationen war uns ein wichtiges Anliegen, damit die Mitgliedsbetriebe auch in Zukunft die umfassende Versorgung durch qualifiziertes Personal gewährleisten können".